zum Hauptinhalt
Umstritten. Die Al-Nur-Moschee in Neukölln steht in der Kritik.

© picture alliance / dpa

Hetzprediger in Berlin-Neukölln: CDU-Politiker wollen Moscheeverein Al-Nur verbieten

Aus für die Al-Nur-Moschee? Die CDU versucht, den Trägerverein per Antrag im Bezirksparlament verbieten zu lassen.

Von Fatina Keilani

Die jüngste Rede eines weiteren Hetzpredigers brachte das Fass zum Überlaufen: Neuköllns CDU will jetzt den Trägerverein der Al-Nur-Moschee verbieten lassen. Per Antrag soll zunächst erreicht werden, dass die Bezirksverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst. Danach wäre die Innenverwaltung dran. Sie soll den Verein „bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen“ verbieten, heißt es im Antrag.

Wenn es für ein Verbot nicht reiche, solle wenigstens versucht werden, dem Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, sagt Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU). Niemand konnte die Frage beantworten, warum dies nicht schon längst geschehen ist. Liecke ist derzeit kommissarisch Bürgermeister von Neukölln, da Heinz Buschkowsky (SPD) bereits weg und seine Nachfolgerin Franziska Giffey (SPD) noch nicht im Amt ist. Es könnte daher ihm zufallen, Innensenator Frank Henkel (CDU) zu aktivieren.

Die Al-Nur-Moschee wird vom Verein Islamische Gemeinschaft Berlin e.V. betrieben und seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. „Es gibt dort salafistische Bestrebungen“, sagt die Sprecherin des Verfassungsschutzes, Isabelle Kalbitzer. Eine Radikalisierung in jüngster Zeit sei allerdings nicht festzustellen. Der Verfassungsschutz sei im Übrigen „Brandmelder, aber nicht Feuerlöscher“, so Kalbitzer; soll heißen: Ein Verbot auszusprechen ist Sache der Innenverwaltung.

Strafrechtlich ist es schwierig

Dort hieß es: Es laufe eine Verbotsprüfung. Als letzten Stand bot die Pressestelle einen Satz von Innenstaatssekretär Bernd Krömer aus der Senatspressekonferenz vom 3. Februar an: „Die rechtlichen Hürden für Vereinsverbote sind in Deutschland – berechtigterweise – sehr hoch. Allerdings ist jetzt ein Punkt erreicht, wo wir diese Möglichkeit noch mal sehr intensiv prüfen werden.“ Ob mit „Punkt erreicht“ die Predigt des Ägypters Sheikh Abdel Moez al Eila gemeint ist, der Ende Januar sagte, eine Frau dürfe sich dem Sex mit ihrem Mann nie verweigern, ansonsten würde sie von den Engeln verflucht, und sie dürfe auch nicht ohne Erlaubnis des Mannes das Haus verlassen oder einen Beruf ausüben, wurde nicht gesagt.

Solche Äußerungsdelikte sind strafrechtlich schwer zu verfolgen. Geklappt haben könnte es im Fall des Imams Abu Bilal Ismail, der im Sommer predigte: „Oh Gott, vernichte die zionistischen Juden. Sie sind keine Herausforderung für dich. Zähle sie und töte sie bis zum Letzten. Lasse keinen übrig.“ Gegen ihn wurde ermittelt, die Ermittlungen sind abgeschlossen, und das Verfahren wurde auch nicht eingestellt, so die Staatsanwaltschaft. Dass sie einen Strafbefehl beantragt hat, wollte sie nicht offiziell bestätigen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false