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Bislang ist lediglich die Entschädigung von Heimkindern aus der Alt-Bundesrepublik und West-Berlin vorgesehen.

© dapd

Hilfsfonds: Ehemalige Heimkinder werden entschädigt

Ein Hilfsfonds sieht 120 Millionen Euro für die Entschädigung von Heimkindern vor. Berlin beteiligt sich mit 1,1 Millionen Euro. In Schöneberg wird eine Beratungsstelle eröffnet.

Berlin - Das Land Berlin beteiligt sich an der Entschädigung ehemaliger Heimkinder. Bis Mitte Januar 2012 will der Senat deshalb im Nachbarschaftsheim Schöneberg in der Holsteinischen Straße eine Beratungsstelle eröffnen. Sie soll die Anträge auf finanzielle Leistungen von früheren Heimkindern prüfen, die in Betreuungseinrichtungen misshandelt wurden. So sieht es eine Senatsvorlage zur Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung vor. Geschädigte können bis zu 16 000 Euro erwarten.

Der Senat reagiert damit auf den bundesweiten „Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949-1975“, der vom Runden Tisch Heimerziehung unter Vorsitz der Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne) empfohlen wurde und jetzt eingerichtet werden soll. In den Fonds zahlen je zu einem Drittel der Bund, die Kirchen und die betroffenen Länder und Kommunen ein. Insgesamt sollen 120 Millionen Euro zusammenkommen. Berlin beteiligt sich mit 1,1 Millionen Euro. Zwischen 1945 und 1989 sollen hier etwa 30 000 Kinder in Heimen gelebt haben, zum Teil unter furchtbaren Umständen, wie die Studie „Heimerziehung in Berlin-West 1954-75, Ost 1945-89“ ergeben hat.

Bislang ist lediglich die Entschädigung von Heimkindern aus der Alt-Bundesrepublik und West-Berlin vorgesehen. Der frühere Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) hatte sich aber bereits im Sommer 2011 dafür starkgemacht, dass auch ehemalige Ost-Berliner Heimkinder einbezogen werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes und der östlichen Bundesländer will bis Ende März eine Lösung erarbeiten. Die neue Beratungsstelle wird von der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziokulturelle Arbeit getragen, die sich im Oktober 2010 gegründet hat und einen Treffpunkt für Heimkinder betreibt. Die Beratung steht auch ostdeutschen Geschädigten offen. Entschädigungszahlungen sollen vor allem Sachleistungen umfassen wie etwa Therapiekosten oder der Ausgleich von Rentenausfällen. clk

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