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Der doppelte Udo. Ob es auch mehrere Autoren für Lindenbergs Musical gibt, entscheidet sich vor Gericht.

©  Jens Kalaene/dpa

Berliner Autor verklagt Udo Lindenberg: Hinterm Horizont gibt’s Ärger

"Hinterm Horizont" heißt das Erfolgsmusical. Der Berliner Autor Martin Verges wirft Rockstar Udo Lindenberg vor, er würde sich mit fremden Federn schmücken.

Die Mauer ist zwar längst gefallen, aber innerlich steht sie schon wieder. Jedenfalls im Innern von Martin Verges, Musiktheater-Autor von rund 15 Theaterstücken mit Diplom von der Hochschule für Musik Hanns Eisler. Er sagt, er habe einen Urheberrechtsprozess gegen den Sänger Udo Lindenberg, den Drehbuchautoren Thomas Brussig sowie das „Theater am Potsdamer Platz“ und dessen Geschäftsführer angestrengt. Am heutigen Montag wird vor dem Kammergericht Berlin um 11 Uhr in Saal I/135 verhandelt: Verges wirft dem Rockstar vor, das von ihm zu Ehren Lindenbergs geschriebene Theaterstück „Mädchen aus Ost-Berlin“ als Vorlage für das Musical „Hinterm Horizont“ benutzt zu haben. Verges will laut Gericht nun als Miturheber genannt werden.

„Hinterm Horizont“ ist das „Berlin- Musical mit den Hits von Udo Lindenberg“, so wirbt das Theater am Potsdamer Platz für das Stück. Die Show läuft dort seit Anfang 2011 und hat bereits ein Millionenpublikum erreicht. Erzählt wird eine Liebesgeschichte im geteilten Deutschland – zwischen dem „Mädchen aus Ostberlin“ – angelehnt an Lindenbergs Lied aus den 70er Jahren, und dem jungen West-Rocksänger Udo aus Hamburg. Bisher wird davon ausgegangen, dass das Drehbuch von Thomas Brussig stammt („Sonnenallee“).

Unzählige Szenen stimmen überein

Der Berliner Autor Martin Verges erläutert nun auf seiner Website ausführlich, dass die Geschichte seines Werkes, die er 2005 auch Udo Lindenberg zugeschickt habe, aus seiner Sicht Grundlage des Lindenberg-Musicals sei: Bei Lindenbergs Auftritt im ,Palast der Republik’ 1983 trifft der Sänger im Backstage-Bereich auf eine FDJlerin. Die sich daraus entwickelnde Liebesgeschichte endet sechs Jahre später infolge des Mauerfalls 1989.

„Herr Lindenberg hat bei seinem Auftritt im Palast der Republik 1983 kein Mädchen kennengelernt, geschweige denn eine FDJlerin. In seinem Leben gab es keine über Jahre gedehnte Affäre mit einem Ost-Mädchen“, so sieht das Verges. Und : „Diese von mir erfundenen, wesentlichen, unverzichtbaren Bestandteile der Handlung finden sich meiner Meinung nach auch im Werk der Herren Lindenberg und Brussig“. Zudem gebe es weitere Übereinstimmungen, etwa „die Szene des Kennenlernens im Palast der Republik“. Zu den Vorwürfen des Autors wollte ein Sprecher des Theaters sowie das Management des Sängers sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Der Rechtsstreit ist jetzt in der zweiten Instanz, das Landgericht hatte die Klage des Autors 2013 abgewiesen.

Im letzten Verfahren hatte Verges teilweise Recht bekommen

Verges indes will es nicht tolerieren, dass „noch heute in jedem Programmheft“ stehe: Nach einer Idee von Udo Lindenberg. Verges verweist im Netz darauf, dass die erste Instanz seine Klage zwar abgelehnt, aber doch festgestellt habe, dass „das Musical eine ,freie Bearbeitung’ meines Werkes sei. Das Gericht war demnach 2013 der Auffassung, dass die Übereinstimmungen nicht zufällig entstanden sind und dass es eben keine Doppelschöpfung ist“.

Zuletzt hatte der Panikrocker den vom früheren Künstlerkollegen Olaf Kübler angestrengten Urheberrechtsprozess gewonnen. Das Hamburger Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Kübler wollte als Mitverfasser der Texte von 17 Lindenberg-Klassikern wie „Alles klar auf der Andrea Doria“ oder „Rudi Ratlos“ anerkannt werden und hatte Schadenersatz gefordert.

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