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Höchststrafe: Zehn Jahre Haft für Mörder des kleinen Christian

Der Mörder des sieben Jahre alten Christian aus Berlin-Zehlendorf muss zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den damals 16-Jährigen am Dienstag die höchstmögliche Jugendstrafe.

Berlin - Der Mord «aus Frust» im noblen Berliner Stadtteil Zehlendorf hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Neun Monate nach dem schrecklichen Geschehen hat das Berliner Landgericht den jugendlichen Mörder des siebenjährigen Christian am Dienstag zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Richter verhängten damit das höchstmögliche Strafmaß, sagte Justizsprecher Michael Grunwald nach der Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen.

Die Jugendstrafkammer ging davon aus, dass der heute 17-jährige Täter den kleinen Christian heimtückisch und aus Mordlust umgebracht hat. Zu Prozessbeginn hatte der Jugendliche zugegeben, den Nachbarsjungen aus Zehlendorf mit einem Ast und durch Tritte zu Tode misshandelt zu haben. Er habe unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden, sagte er zu seiner Verteidigung.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Verurteilte den kleinen Christian am 27. August 2005 von einem Spielplatz in ein Waldgrundstück nahe der elterlichen Wohnung gelockt. Dort prügelte der mehrfach vorbestrafte Sohn eines US-Amerikaners und einer Deutschen, der bei seinen Großeltern aufwuchs, mit einem Ast auf den Kopf des Jungen ein und quälte das Kind mit Tritten. Als Motiv nannte er «persönlichen Frust».

Eine vom Gericht festgestellte verminderte Schuldfähigkeit unter anderem wegen einer Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsums habe sich nicht strafmindernd ausgewirkt, bemängelte Verteidiger Matthias Zieger. Sein Mandant habe das zu erwartende Urteil «stumm und sehr betroffen» aufgenommen, sagte Zieger. Bei guter Führung könne die Strafe frühestens nach einem Drittel zur Bewährung ausgesetzt werden. Damit rechne er aber nicht. Der Verteidiger lobte das Verfahren als «gründlich und fair». Ob er in Revision gehe, sei bisher nicht entschieden. Einen sexuellen Hintergrund habe das Gericht bei dem Verbrechen - anders als die Anklage - nicht gesehen, sagte Zieger.

Christians Eltern betraten schwarz gekleidet Hand in Hand und mit angespannten Gesichtszügen den Gerichtssaal. Sie hätten das Urteil «gefasst» aufgenommen, sagte Zieger. Nach dem Urteil verließen sie das Gebäude durch den Hinterausgang. Der Anwalt der Eltern war nicht anwesend. Er durfte an der Verhandlung nicht teilnehmen.

DNA-Spuren überführten den Täter

Der Vater hatte seinen ermordeten Sohn selbst gefunden. Als das jüngste seiner drei Kinder vom Spielen nicht heimkehrte, machte sich der Vater - ein Berliner Feuerwehrmann - auf die Suche nach dem Sohn. Eine Freundin des Ermordeten zeigte ihm den Weg zu einem Versteck der beiden. Dort fand der Vater den Kleinen nackt unter einer blauen Abdeckplane. Drei Tage später wurde der Täter festgenommen. Am Tatort und am Toten fanden sich Spuren seiner DNA.

Der Verurteilte war der Polizei schon lange vor dem Mord als Gewalttäter bekannt. Er war nur deshalb auf freiem Fuß, weil ein Richter seinen Haftbefehl ausgesetzt hatte. Den hatte er erhalten, weil er gemeinsam mit einem Freund an einer Tankstelle in Zehlendorf einen Bundeswehrsoldaten krankenhausreif geprügelt hatte. Die Tat wurde am Dienstag mitverhandelt und vom Gericht als gefährliche Körperverletzung gewertet.

Der Mord an Christian hatte in Berlin eine heftige Debatte über den Umgang mit jugendlichen Straftätern und über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Gefordert wurden härtere Gesetze und die Unterbringung jugendlicher Mehrfachtäter in geschlossenen Heimen. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hatte sich damals gegen «übereilte Gesetze» ausgesprochen.

Nach der Urteilsverkündung ließen Freunde und Verwandte von Christian und seinen Eltern vor dem Gerichtsgebäude ihrer Trauer freien Lauf. Luftballons stiegen auf. «Ich werde Dich nie vergessen», war auf ihnen zu lesen. «Die fliegen zu dem großen Stern, wo Christan jetzt hoffentlich ist», sagte eine Bekannte der Familie unter Tränen. (Von Arved Gintenreiter, dpa)

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