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Berlin: Hundeverordnung: Alle sollen an die Leine!

Nach dem Willen des Senats sollen künftig ausnahmslos alle Hunde in der Stadt an die Leine. Nur in den Auslaufgebieten dürfen Hunde dann noch frei gelassen werden.

Von David Ensikat

Nach dem Willen des Senats sollen künftig ausnahmslos alle Hunde in der Stadt an die Leine. Nur in den Auslaufgebieten dürfen Hunde dann noch frei gelassen werden. Die Vorlage zu einem neuen Hundehaltungsgesetz wurde gestern vom Senat beschlossen.

Das Gesetz könnte im Winter vom Abgeordnetenhaus beraten und verabschiedet werden, um Anfang nächsten Jahres in Kraft zu treten. Neben der Leinenpflicht sieht die Vorlage ein "de facto-Verbot der fünf Kampfhunderassen" vor. Das sagte gestern Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler.

Mit diesem Gesetz werde die "Verordnung über das Halten und Führen von Hunden", die am 6. Juli dieses Jahres in Kraft trat, verschärft, so die Senatorin. Diese Verordnung habe sich bewährt: "Die Beißvorfälle sind deutlich zurückgegangen." Bis Montag seien insgesamt 3639 Anmeldungen so genannter Kampfhunde bei den Veterinärämtern gezählt worden - einer Schätzung zufolge gibt es etwa 5000 meldepflichtige Tiere in Berlin. 538 Mal wurde bislang eine Plakette an Hundehalter vergeben, die dafür ihre Sachkunde und die Ungefährlichkeit ihrer Tiere beweisen mussten.

Die Kernaussage des neuen Hundegesetzes sei das Haltungs- und Zuchtverbot von Hunden der Rassen Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu und Kreuzungen mit solchen Tieren. Das Haltungsverbot gelte nicht für diejenigen, die bereits einen "Kampfhund" haben, dieser müsse lediglich die grüne Plakette, die schon die Sommervorordnung vorsieht, tragen.

Ausnahmegenehmigungen für "Neuzulassungen" würden nur dann erteilt, wenn "ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes" nachgewiesen werden könne. "In einer Stadt wie Berlin wird es ein solches berechtigtes Interesse aber kaum geben", sagte Gabriele Schöttler. Zusätzlich zu den genannten müssen auch Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Napoletano und Mastiff sowie deren Kreuzungen Maulkörbe tragen. Verstöße gegen das Gesetz sollen mit bis zu 20 000 Mark geahndet werden; wird das Zucht- oder Kreuzungsverbot nicht beachtet, wird gar mit einer Strafe von bis zu 100 000 Mark gedroht.

Claudia Hämmerling, Grüne im Abgeordnetenhaus, kritisiert die Senatsvorlage: "Von jedem großen Hund kann eine tödliche Bedrohung ausgehen." Der Leinenzwang sei "purer Aktionismus". Die Grünen fordern einen "Hunde-TÜV" für alle großen Hunde.

Volker Wenk, Geschäftsführer des Berliner Tierschutzvereins, zeigte sich einverstanden mit dem neuen Gesetz, soweit es gefährliche Hunderassen betrifft. Auch müsse man durchsetzen, dass Hunde dort an der Leine geführt werden, wo viele Menschen sind. Vom allgemeinen Zwang hält Wenk nichts. Dafür gebe es zu wenig Auslaufgebiete. Die Verordnung vom Sommer sei richtig gewesen, es komme nun darauf an, dass sie auch angewendet wird. "Die Polizisten müssen besser ausgebildet werden. Sie müssen wissen, was nicht erlaubt ist. Bei den Hunden gucken sie aber immer noch zu oft weg," sagte er.

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