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Berlin: Hundeverordnung: Senat ringt weiter mit der Hundeleine

Die Diskussion über den gesetzlichen Umgang mit Hunden dauert unvermindert an - doch der Wind scheint sich zu drehen. Dies wurde deutlich durch die vielstimmige Kritik an der Weigerung des Berliner Verkehrsverbunds, überhaupt noch Hunde so genannter gefährlicher Rassen zu befördern - auch mit Maulkorb.

Die Diskussion über den gesetzlichen Umgang mit Hunden dauert unvermindert an - doch der Wind scheint sich zu drehen. Dies wurde deutlich durch die vielstimmige Kritik an der Weigerung des Berliner Verkehrsverbunds, überhaupt noch Hunde so genannter gefährlicher Rassen zu befördern - auch mit Maulkorb. Zwei Drittel der Anrufer sprachen sich am Sonntag bei der Tagesspiegel-Telefonumfrage gegen die Haltung der BVG aus. Unterdessen ringt die Senatskoalition hinter den Kulissen weiter um die endgültige Fassung eines Berliner Gesetzes zur Hundehaltung.

Ihre Meinung ist gefragt: Sollen Kampfhunde aus öffentlichen Verkehrsmitteln verbannt werden, selbst wenn sie einen Maulkorb tragen?

Die zuständige Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) hatte im vergangenen Jahr eine Niederlage hinnehmen müssen, weil die CDU den von ihr vorgelegten und vom Senat bereits beschlossenen Gesetzentwurf nicht akzeptiert und dies mit Bedenken gegen die lange Rasseliste und den generellen Leinenzwang begründet hatte. Gegenwärtig arbeiten die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen an einem Kompromiss, der auf eine stark verkürzte Rassenliste und einen durch Ausnahmen eingeschränkten Leinenzwang hinausläuft. Auch der Mangel an Auslaufgebieten vor allem in den Ost-Bezirken spielt in den Diskussionen noch eine große Rolle.

Roland Gewalt, der Geschäftsführer der CDU-Fraktion, sagte gestern, es bahne sich in diesen Fragen zumindest eine Annäherung beider Parteien an. Bei der CDU sei man der Auffassung, dass die Liste von zwölf verbotenen Rassen viel zu lang sei, zumal es einige dieser Rassen in der Stadt überhaupt nicht gebe. "Vier sind genug", sagte Gewalt. Den generellen Leinenzwang nannte er unverhältnismäßig; es sei beispielsweise unsinnig, Rentner, die ihren Dackel frei herum laufen lassen, mit einem Bußgeld zu bestrafen. Die Lösung, die der CDU vorschwebt, sieht eine Reihe von Ausnahmetatbeständen vor und gibt den für die Kontrolle zuständigen Beamten einen möglichst großen Ermessensspielraum. Gewalt: "Es wird keiner mit dem Zollstock herumlaufen." So wäre es unsinnig, meint Gewalt, Diensthunden im Wald zwar den Einsatz ohne Leine, aber nicht das Üben für diese Einsätze zu gestatten.

Zur Frage der Auslaufgebiete kritisierte der CDU-Politiker, die zuständigen Bezirke verhielten sich bei deren Ausweisung eher restriktiv, tendierten sogar eher in die entgegengesetzte Richtung. Deshalb erwäge man derzeit, auch diese Frage gesetzlich zu regeln und den Bezirken gewisse Quoten vorzuschreiben; die Einzelheiten müssten allerdings mit der Verwaltung noch geklärt werden. Gewalt nimmt an, dass das fertige Gesetz zum 1. Juli in Kraft treten kann. Zur Haltung von BVG und Verkehrsverbund in Sachen Kampfhunde äußerte er den Eindruck, das letzte Wort in dieser Frage sei noch nicht gesprochen.

37 Hunde eingeschläfert

In den rund sechs Monaten seit Inkrafttreten der Hundeverordnung sind in Berlin 37 gefährliche Hunde getötet worden. Dies teilte die Gesundheitsverwaltung jetzt in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mit. In sieben Fällen hätten die Halter selbst darum gebeten, und bei einigen anderen Fällen sei es den Veterinären zumindest gelungen, die Halter von der Notwendigkeit des Einschläferns zu überzeugen, hieß es. Betroffen waren überwiegend American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Mischlinge und Pitbull-Terrier, aber auch drei Rottweiler.

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