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Berlin: „Ich rate von einer zweiten Klage ab“ Der FDP-Haushaltsexperte Matz warnt vor Schaden für Berlin

Die CDU überlegt, gegen den Berliner Haushalt noch einmal vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Was halten Sie davon?

Die CDU überlegt, gegen den Berliner Haushalt noch einmal vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Was halten Sie davon?

Ich rate jedenfalls der FDPFraktion davon ab. Denn sollte die Opposition wieder Erfolg haben, würde dies einen großen Schaden für die Klage Berlins beim Bundesverfassungsgericht auf Sanierungshilfen bedeuten.

Warum?

In Karlsruhe muss das Land Berlin unter Beweis stellen, dass es ausreichende Eigenanstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternimmt und ohne eigenes Verschulden in die finanzielle Notlage geraten ist. Dieser Beweis wäre gefährdet, wenn der Landeshaushalt erneut für rechtswidrig erklärt würde. Ohne Hilfe des Bundes und der Länder ist der Etat aber nicht sanierbar.

Werden sich FDP-Abgeordnete trotzdem an einer zweiten Klage beteiligen?

Das ist bisher nicht geklärt. Die CDU prüft eine neue Klage, und ich weiß von einigen FDP-Kollegen, dass sie das Thema noch nicht abgehakt haben. In diesem Fall wäre das gesetzliche Quorum erreicht, um wieder vor Gericht gehen zu können.

Sie haben – als einziger Oppositionspolitiker – schon die erste Verfassungsklage gegen den Landeshaushalt nicht unterschrieben…

… weil ich die Gefahr sah, dass das Ergebnis entweder belanglos oder unverantwortlich sein würde.

Der Haushalt 2004/05 wurde nach dem spektakulären Urteil mühsam nachgebessert.

Das Urteil hat den Druck gerade auf jene öffentlichen Ausgaben erhöht, die wir nicht gern gekürzt haben wollen. Personal- und Sozialtransfers bleiben gesetzlich geschützt, während beispielsweise die Zuschüsse an Zoos, Opern, Universitäten und die Förderung des bürgerlichen Engagements in Frage gestellt werden. Das Urteil führt letztlich dazu, dass falsche Akzente gesetzt werden.

Das sind politische Bedenken. Aber erfüllt der korrigierte Etat ihrer Meinung nach die strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben?

Ich habe Herrn Kloepfer – der die Opposition vor dem Landesverfassungsgericht vertreten hat – gefragt, ob man zum Beispiel den Zuschuss für die Zoos zweifelsfrei juristisch begründen kann. Er sagte nein. Aber auch er ist sich darüber im Klaren, dass es politisch nicht durchzuhalten wäre, einen Zoo zu schließen. Da frage ich mich, welchen Sinn und Zweck das ganze Verfahren überhaupt hat, wenn wir sagen: Aus politischen Gründen müssen wir uns ohnehin über verfassungsrechtliche Probleme hinwegsetzen. Da stimmt etwas nicht an dem Versuch, Politik durch Juristerei zu ersetzen.

Das Gespräch führte Ulrich Zawatka-Gerlach.

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