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Illegale Blitzwarner: Navi, Radarwarner, App: Was Autofahrer vor Kontrollen warnt, ist verboten

Ob im Navi oder Handy: Blitzwarner darf die Polizei einkassieren. Besser dran ist, wer seinen Beifahrer engagiert.

Die Theorie ist eindeutig: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Das Verbot gilt nach Auskunft von Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC, für Radarwarner, Navis und Apps gleichermaßen – auch wenn die Hauptfunktion der Navis eigentlich die Routenführung ist und Blitzer dort „Gefahrenstellen“ heißen. Auf der sicheren Seite ist laut ADAC nur, wer ein Navi ohne während der Fahrt zuschaltbare Warnfunktion hat.

Reine Radarwarner zieht die Polizei ein und vernichtet sie. Ob das bei Navis ebenfalls verhältnismäßig ist, ist rechtlich umstritten – und praktisch nach Auskunft des Juristen irrelevant, weil es in Deutschland nie passiere. Während hier wegen dieser Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis schon die Legalisierung diskutiert worden sei, kassiere die Polizei in der Schweiz solche Navis und Smartphones gnadenlos ein.

Mindestens 75 Euro und vier Punkte in Flensburg werden aber auch in Deutschland fällig. Ist der Fahrer auch der Halter des Fahrzeugs mit dem Warn-Navi, kann ihm Vorsatz unterstellt und die Strafe erhöht werden. Sorglos kann nur ein Beifahrer sein, dessen Smartphone warnt.

Wer einen der von vornherein verbotenen Radarwarner kauft, braucht nicht auf Garantieansprüche zu hoffen, weil das Geschäft sittenwidrig ist. Formal gilt das laut ADAC auch für die Navis, obwohl die auch andere Funktionen haben.

Die Infos von Radiosendern zu Tempokontrollen sind dagegen erlaubt, weil sie an die Allgemeinheit adressiert sind und eher als grundsätzlicher Hinweis auf die Überwachung dienen, solange die Stelle und das Fahrzeug mit dem Blitzer nicht zu genau beschrieben werden.

Die Apps, die wegen ihrer Warnung auch vor kurzfristigen Kontrollen bei Rasern beliebt sind, findet der ADAC-Jurist nicht problematisch: Sie seien nur mäßig genau, weil immer jemand den Standort oder das Ende der Kontrolle melden müsse. Da die Apps eher zu oft warnten, eigneten sie sich, um Autofahrer vor der potenziellen Allgegenwart von Kontrollen zu warnen. Stefan Jacobs

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