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Berlin: Im äußersten Fall: Vorzeitige Bezirkswahlen am 15.Juni

Verfassungsgericht urteilt über Fünfprozenthürde / Keine Korrektur der 1995er WahlVON ULRICH ZAWATKA-GERLACH BERLIN.Wenn es ganz dick kommt, müssen am 15.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Verfassungsgericht urteilt über Fünfprozenthürde / Keine Korrektur der 1995er WahlVON ULRICH ZAWATKA-GERLACH BERLIN.Wenn es ganz dick kommt, müssen am 15.Juni dieses Jahres die Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden.Denn der Verfassungsgerichtshof wird am Montag vormittag verkünden, ob die Fünf-Prozent-Klausel bei den Berliner Kommunalwahlen verfassungswidrig - und somit unzulässig ist.Politische Beobachter und Rechtsexperten rechnen allerdings nicht ernsthaft damit, daß die Verfassungsrichter deshalb gleich vorgezogene Kommunalwahlen anberaumen.Sollte die Fünf-Prozent-Hürde kippen, wird es auch nicht dazu kommen, daß die Sitzverteilung in den Bezirksverordnetenversammlungen auf Grundlage der Wahlergebnisse vom 22.Oktober 1995 nachträglich zugunsten der Splitterparteien umgerechnet wird. - -"Eine solche Korrektur läßt das Wahlrecht nicht zu", hieß es gestern im Büro des Landeswahlleiters.Denn dann müßten rund 80 gewählte Bezirksverordnete ihre Mandate zwangsweise zurückgeben, und in der Folge würden einige Bürgermeister und Stadträte ihrer Ämter enthoben.Ein solches Verfahren sei aus juristischer Sicht nicht akzeptabel, versichern die Fachleute.In den Parteien, die die Wahlanfechtungsklage der rechtsradikalen Republikaner und einiger FDP-Wahlbewerber aufmerksam verfolgen, wird deshalb eine weniger dramatische Gerichtsentscheidung erwartet: Entweder wird dem Gesetzgeber auferlegt, die Fünf-Prozent-Sperrklausel rechtzeitig vor den BVV-Wahlen 1999 zu senken beziehungsweise ganz zu streichen, oder es bleibt alles beim alten. "Ob es so oder so ausgeht, ist total offen", sagt Hubert Rösler (CDU), der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses im Abgeordnetenhaus.Erstens sind die Verfassungsrichter sehr verschwiegen, zweitens läßt die verfassungsrechtliche Antwort auf die Fünf-Prozent-Frage offenbar einen Ermessensspielraum zu, der innerhalb des Richtergremiums nicht einheitlich beurteilt wird.Wenn die Fünf-Prozent-Klausel fällt, hätte dies nicht nur eine Fernwirkung auf die nächsten Kommunalwahlen in Berlin, sondern auch eine Nahwirkung auf die geplante Bezirksgebietsreform.Die CDU stellt diese Verknüpfung her.Sollten sich bald auch Splitterparteien in den BVVs tummeln, könnte dies den Einspareffekt der Gebietsreform vermindern oder in Frage stellen, argumentiert der Fraktionsgeschäftsführer der Christdemokraten, Volker Liepelt. Außerdem befürchtet die CDU, daß sich mit dem Fall der Fünf-Prozent-Hürde die Gefahr verschärfen könnte, von Bezirks-Koalitionen links der eigenen Partei überrannt zu werden.Denn das "Politische Bezirksamt" droht: Mit dem Ende dieser Wahlperiode läuft eine Verfassungsbestimmung automatisch aus, nach der die Stadtratposten entsprechend dem Wahlergebnis auf die einzelnen Parteien verteilt werden.Nach 1999 wäre es also möglich, alle Bezirksamtsmitglieder durch Koalitionsmehrheiten in den BVVs wählen zu lassen.Um den bezirklichen Parteienproporz zu retten, erwägt die CDU, ein koalitionsinternes Junktim zwischen "Politischem Bezirksamt" und der Gebietsreform herzustellen.

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