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Berlin: Im öffentlichen Dienst rund 24 000 Mark als Ausgleich für Rentenabschläge

Öffentlich Bediensteten in Altersteilzeit werden Renten- und Zusatzversorgungsabschläge teilweise ausgeglichen. Nach einer gestern vom Senat beschlossenen Regelung zur Förderung der Altersteilzeitarbeit erhalten alle, die damit in diesem Jahr vor dem 60.

Öffentlich Bediensteten in Altersteilzeit werden Renten- und Zusatzversorgungsabschläge teilweise ausgeglichen. Nach einer gestern vom Senat beschlossenen Regelung zur Förderung der Altersteilzeitarbeit erhalten alle, die damit in diesem Jahr vor dem 60. Geburtstag begonnen haben, beim Ausscheiden eine Einmalzahlung von durchschnittlich 24.000 Mark. Seit 1998 haben nur 650 Bedienstete Altersteilzeit vereinbart. Die Möglichkeit besteht für 15 000 ab 55 und weitere 5000 ab 60 Jahre.

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