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Berlin: Immer billiger? Das kann teuer werden

Handelsverband fürchtet ruinösen Wettbewerb

„Zur Zeit sind die Preise total im Keller“, sagt Jan Holzweißig vom Berliner Einzelhandelsverband. „So billig wird’s wohl nie wieder werden.“ Für den Marktkenner ist dies allerdings kein Grund zur reinen Freude. Vieles werde in diesen Tagen mit bis zu 70 Prozent Rabatt viel zu billig angeboten. Nur größere Ketten und Kaufhäuser könnten das auf Dauer durchstehen.

Verbandssprecher Holzweißig befürchtet, dass viele Mittelständler Preisnachlässe von mehr als 20 Prozent nicht verkraften und bald vom Markt verschwinden könnten. Das fördere die Konzentration im Handel und schade letztlich dem Wettbewerb. Noch gebe es eine „hohe Konkurrenzdichte“ mit vielen solcher mittelständischen Betrieben. Holzweißig rechnet damit, dass die Preise, die Ende des Monats mit dem Winterschlussverkauf neue Tiefen erreichen, bis zum Sommerschlussverkauf weiter so tief bleiben. Dann würden die Preise wieder steigen.

Von 100 Euro Umsatz bleibe dem Einzelhandel maximal knapp drei Euro Gewinn, das gestatte kaum Rabatte. Deutschland sei schon jetzt das preiswerteste Einkaufsland in der westlichen Welt. Er habe den Eindruck, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit extrem hohen Rabatten immer mehr ausgehöhlt wird, und seit dem Wegfall des Rabattgesetzes 2001 (mit der Beschränkung auf drei Prozent Preisnachlass) ein juristisches Vakuum herrscht. Viele mittelständische Händler seien oft auch geradezu gezwungen, unter Wert zu verkaufen, nur um liquide zu bleiben. Der Handel könne sich auch zu Tode rabattieren.

Gabriele Franke von der Verbraucherzentrale rät Kunden, Preise genau zu vergleichen oder im Kopf zu haben, um wirkliche Schnäppchen zu erkennen. Es gebe bislang allerdings keine Hinweise, dass der Handel zunächst mit „Mondpreisen“ kalkuliert und sie dann mit hohen Rabatten zu Sonderangeboten heruntergerechnet habe. Auch habe sich der Verdacht, dass schon seit längerem bestehende Sonderangebote nun als Rabattpreis angeboten werden, nicht bestätigt.C. v. L.

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