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Berlin: Immer mehr Vermieter lehnen Tierhalter mit gefährlichen Hunden ab

Immer mehr Berliner Wohnungsbaugesellschaften untersagen die Haltung von Kampfhunden in ihren Wohnanlagen. Für sie steht fest, dass Pit Bull, Mastino oder Mastiff eine Gefahr für die Hausgemeinschaft darstellen.

Immer mehr Berliner Wohnungsbaugesellschaften untersagen die Haltung von Kampfhunden in ihren Wohnanlagen. Für sie steht fest, dass Pit Bull, Mastino oder Mastiff eine Gefahr für die Hausgemeinschaft darstellen. Hintergrund sind wiederholte Vorfälle, bei denen Kampfhunde andere Tiere oder sogar Kinder angefallen und zum Teil erheblich verletzt haben. Die Gesobau hat deshalb im August 1998 ihre Genehmigungspraxis geändert. Neuen Vermietern wird seitdem die Haltung von Rassen untersagt, die laut Brandenburger Liste zu den Kampfhunden zählen. Bestehende Mietverhältnisse sind von der Regelung nicht betroffen. "Allerdings gilt das nur, solange die Tiere nicht auffallen", sagt Elke Spohn von der Gesobau.

Die Degewo geht noch einen Schritt weiter. "Wir haben die Hundehaltung generell verboten", sagt Birgit Hetzer. Das hat ganz praktische Gründe: Während bisher die Gesellschaft im Einzelfall nachweisen musste, dass eine Gefährdung besteht, verhält es sich jetzt andersherum. Der Mieter muss glaubhaft machen, dass sein Hund niemandem etwas zu Leide tut. "Bei Familien mit Dackel oder einem alten Menschen machen wir natürlich eine Ausnahme."

Auch bei der Wohnungsbaugesellschaft "Stadt & Land" sieht man sich zuerst die Hundehalter an. "Wenn wir den Eindruck haben, dass jemand seinen Hund als Waffe benutzt, erteilen wir keine Genehmigung", sagt Bernd Fischer. Dabei spiele keine Rolle, ob das Tier als Kampfhund eingestuft werden kann. Auch die Schulterhöhe, die von der Degewo und anderen Gesellschaften als wichtiges Kriterium angewandt wird, hält Fischer für überflüssig. "Es gibt Hunde, die sind dreißig Zentimeter hoch und aggressiv, während andere lammfromm sind, obwohl sie die geforderten 56 Zentimeter übertreffen." In einigen Siedlungen, die als "besonders belastet" gelten, erlaubt die "Stadt & Land" dagegen grundsätzlich keine Hunde.

Und was geschieht, falls Mieter sich nicht an die Klausel im Vertrag halten und sich trotzdem einen Kampfhund anschaffen? "Wir kündigen dem Hund und nicht dem Vermieter", sagt Elke Spohn von der Gesobau. Konkret heißt das: Weigert sich der Mieter, seinen Hund zu entfernen, zieht die Gesellschaft vor Gericht. "Wir haben den Auftrag, für sichere Wohnverhältnisse zu sorgen." Und die sehen die Gesellschaften wegen der Kampfhunde nicht gewährleistet.

jmw

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