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Berlin: Immobilie zu Unrecht verkauft

Gericht rügt Landtagspräsident Fritsch scharf

Potsdam - Der Fall bringt Brandenburgs Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) Ärger ein, obwohl er fünfzehn Jahre zurückliegt: In ungewöhnlich scharfer Form hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ein Immobiliengeschäft der Kreisverwaltung Strausberg aus der Nachwendezeit gerügt. Fritsch war dort damals Landrat. Die Behörde hat, so das Urteil, unter Verstoß gegen geltendes Recht einem Alteigentümer die Rückgabe eines Grundstücks in Fredersdorf-Vogelsdorf verwehrt – und die Immobilie stattdessen 1991 zum Preis von lediglich 23 000 Euro an eine dort ansässige Firma veräußert. Später wurde das Grundstück für 900 000 Euro weiterverkauft. Dem Landkreis Märkisch-Oderland droht nun eine Schadenersatzklage.

Laut Gericht sollte der Alteigentümer von der Kreisverwaltung „in seinen Rechten ausgeschaltet“ werden. Von „einer unparteiischen Amtsausübung“ könne keine Rede sein, dem Anspruchsteller sei „im Verlauf des gesamten Verwaltungsverfahrens mit einer geradezu feindseligen Haltung“ gegenübergetreten worden, „die beispiellos ist und mit rechtsstaatlichem Handeln nicht einmal ansatzweise etwas zu tun hat“.

Fritsch wies die Vorwürfe zurück. Der Kreis habe damals 35 000 Rückgabeverfahren entschieden, sagte er. „In fast allen Fällen sind die Entscheidungen bestätigt worden.“ Besagte Immobilie sei auf Grundlage des „Investitionsvorranggesetzes“ veräußert worden, mit dem der Bund bestehenden Firmen in Ostdeutschland den Erwerb ihrer Gewerbeimmobilien ermöglichen wollte.

Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) forderte seinen Rücktritt als Landtagspräsident. Fritsch sei nach diesem Urteil kein Beispiel für demokratische Kultur, so der Vorsitzende Manfred Graf von Schwerin. Er prophezeite nach der „erfolgreichen Musterklage“ einen „Domino-Effekt“. Laut ARE sollen im Raum Strausberg nach der Wende rund 150 Immobilien von Kreis und Stadt rechtswidrig verkauft worden sein, die früheren Besitzern hätten rückübertragen werden müssen.

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