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Religiöse Feiertage: In die Kirche statt zur Schule

In bestimmten Tagen können evangelische, katholische, jüdische und muslimische Schüler dem Unterricht fern bleiben, ohne sich dafür entschuldigen zu müssen. Aber wann?

Für den ganzen Tag

Evangelische Schüler können an zwei kirchlichen Feiertagen dem Unterricht fern bleiben: am Reformationstag (31. Oktober) und am Buß- und Bettag. Katholiken brauchen zu Epiphanias (6. Januar), Fronleichnam und Allerheiligen nicht in die Schule. Muslimische Kinder können am ersten Tag des Ramadanfestes sowie des Opferfestes zu Hause bleiben. Für jüdische Schüler gibt es eine Vielzahl von Feiertagen, an denen sie von der Schulpflicht befreit sind. Dazu zählen Jom Kippur, das Laubhüttenfest und das viertägige Passahfest.

Für zwei Stunden

An manchen Tagen, etwa Epiphanias bei den Protestanten oder Aschermittwoch bei den Katholiken, können Schüler stundenweise für den Kirchgang vom Unterricht befreit werden.

Blick nach NRW

Sehr detailliert sind die Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Sie führen die Feiertage auch für Orthodoxe Christen nach dem julianischen sowie dem gregorianischen Kalender, für Syrisch-Orthodoxe, für alevitische Muslime sowie für Angehörige der Bahá’i- Weltreligion auf. Aber auch im bevölkerungsreichsten Bundesland ist der Welthumanistentag nicht aufgeführt. (sik)

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