zum Hauptinhalt

Berlin: In Marihuana-Blüten gebadet

Michael Große konsumiert die Droge als Medizin. Weil er sie auch anbaute, steht er vor Gericht

Die Geschichte begann damit, dass der Nachbar Michael Große für tot hielt. Er war aber nicht tot, bloß berauscht. Der Geruch des Cannabisrauchs hatte den Nachbarn offenbar auf den Gedanken gebracht, in der Wohnung nebenan verwese gerade eine Leiche. In Wirklichkeit betäubte Große seine Schmerzen mit einem Joint. Das war im Mai 2000. Als nächstes erntete die Polizei seine kleine private Plantage ab. Große kam drei Mal vors Amtsgericht, im dritten Anlauf wurde er verurteilt, zog dagegen erfolgreich vors Kammergericht – und steht am heutigen Donnerstag um 10 Uhr erneut vor dem Amtsrichter. Rechtskräftig verurteilt ist er immer noch nicht.

Angeklagt ist der Frührentner, weil er eine große Menge Cannabis in seiner Wohnung anbaute. 59 Pflanzen wuchsen laut Anklage in Blumenkübeln und Pflanzenschalen, zum Teil waren sie bis zu 73 Zentimeter hoch. Fast 300 Gramm Cannabis und Marihuana stellte die Polizei sicher – ein klarer Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Große gibt das auch alles zu. Bei ihm habe der Cannabisgenuss aber rein medizinische Gründe, wie sein Hausarzt bestätige. Sein Anwalt bestätigt es auch, und auch das Kammergericht legt das im Urteil als festgestellte Tatsache zugrunde.

Große, 44 Jahre alt, leidet seit über 20 Jahren an der Darmkrankheit Morbus Crohn. Er raucht das Marihuana zur Schmerzlinderung, nachdem Antibiotika und Cortison versagt hatten, außerdem badet er in einem Aufguss aus den Blüten. Um den Nachschub und die gleichbleibende Qualität zu sichern, hat er irgendwann angefangen, die Pflanze selbst anzubauen. Dass das verboten ist, weiß er natürlich – aber hinnehmen will er es nicht. Denn nicht nur er, auch andere Kranke lindern ihre Schmerzen mit der Droge. Am liebsten würde Große deshalb den Paragrafen 29 des Betäubungsmittelgesetzes für null und nichtig erklären lassen.

Das hat er beim ersten Anlauf versucht. Sein Anwalt beantragte, das Verfahren auszusetzen und den Paragrafen beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das Amtsgericht setzte das Verfahren zwar aus, entschloss sich dann aber gegen die Vorlage in Karlsruhe. Nach acht Monaten begann der Prozess von neuem – und wurde wieder ausgesetzt, ohne nähere Begründung.

Beim dritten Anlauf verurteilte das Gericht den Angeklagten zu fünf Monaten Bewährungsstrafe. Dagegen legte Große Revision beim Kammergericht ein – mit Erfolg. Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben, die Sache zurückverwiesen – ans Amtsgericht. Das Kammergericht schreibt in seinem Beschluss, der Straftatbestand sei zwar erfüllt, das Amtsgericht habe aber nicht hinreichend die Frage erörtert, ob Großes Verhalten gerechtfertigt oder entschuldigt sein könnte. Dafür sieht das Strafgesetzbuch die Paragrafen 34 und 35 vor.

Wenn Große also jetzt nachweisen kann, dass er sich eingehend mit seinem Arzt beraten hat und auch dieser zu dem Ergebnis kam, Marihuana sei hilfreich und andere Behandlungen nicht Erfolg versprechend, so könnte Große freigesprochen werden – was noch nie da gewesen ist. Es kann ihm aber auch passieren, dass er eine höhere Strafe bekommt als beim letzten Mal. Große hofft weiter auf ein schnelles Ende des Prozesses: „Das bezahlt ja alles der Steuerzahler“, sagt er. Bis seine Mission erfüllt und Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert ist, kauft er sich den Stoff weiter auf der Straße. Da sind die Mengen gering genug, um gleich auf Verfahrenseinstellung hoffen zu können.

Fatina Keilani

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false