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Berlin: Innensenator lehnt Überflugverbot ab Körting setzt sich für schärfere Kontrollen von Sportflugplätzen ein

Der Absturz des Kleinfliegers im Regierungsviertel hat eine Kontroverse über die Sicherheit des Berliner Luftraums entfacht. Der Unglückspilot sei mit seiner Ultraleichtmaschine „überhaupt nicht auf dem Radar im Tower des Flughafens Tempelhof erschienen“, sagte Gerhard Schanz von der Flugsicherung in Berlin.

Der Absturz des Kleinfliegers im Regierungsviertel hat eine Kontroverse über die Sicherheit des Berliner Luftraums entfacht. Der Unglückspilot sei mit seiner Ultraleichtmaschine „überhaupt nicht auf dem Radar im Tower des Flughafens Tempelhof erschienen“, sagte Gerhard Schanz von der Flugsicherung in Berlin. Möglich mache dies die Konstruktion des Flugzeugs: Für das mit Stoff bespannte Aluminiumgerippe waren selbst die Radarstrahlen blind. Normalerweise sende ein so genannter Transponder im Flugzeug die wichtigsten Daten an die Flugüberwachung. Ein solches Gerät muss ein Ultraleichtflugzeug nicht an Bord haben – aber der Pilot hätte sich bei der Luftüberwachung in Tempelhof über Funk melden müssen. Auch das tat er nicht: „Wir wussten nichts von diesem Flug über dem Stadtgebiet,“ sagt Schanz. Der Hobbyflieger aus Erkner hat am Freitagabend das gesamte Netz an Luftsicherheitsvorkehrungen unterfliegen können.

Um gegen Terroranschläge wie am 11. September gewappnet zu sein, hat die Deutsche Luftsicherung einen direkten Draht zur Luftwaffe. Wird bei einem Flugzeug eine verdächtige Kursabweichung festgestellt, lässt die Bundeswehr jeweils zwei F4Phantom-Jagdmaschinen aufsteigen. Es gibt zwei Einheiten mit jeweils zwei Flugzeugen, die in Wittmund (Niedersachsen) und Neuburg an der Donau (Bayern) stationiert sind. Bis die Maschinen zum Beispiel aus Wittmund Berlin erreichen, vergehen jedoch mindestens 20 Minuten.

Ein Verbot, Berlin zu überfliegen, gibt es nicht. Allerdings müssen sich die Piloten, wenn sie über der Stadt eine Flughöhe von 800 Metern unterschreiten, per Funk bei der Flugsicherung anmelden und eine Genehmigung einholen. Auch ein Überflugverbot für das Regierungsviertel besteht nicht.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting lehnt ein generelles Überflugverbot für die Hauptstadt ab. „Dann müssten alle Flughäfen in Berlin und Brandenburg sowie Landeplätze für Privatmaschinen in einem Umkreis von 100 bis 200 Kilometern geschlossen werden“, sagte Körting am Sonnabend auf einer Pressekonferenz. Als „reine Sicherheitsmaßnahme“ sei es aber sinnvoll, „bestimmte Zonen über der Stadt vom Luftverkehr freizuhalten“. Man müsse auch darüber diskutieren, Sportflughäfen stärker zu überwachen. „Man muss verhindern, dass Flugzeuge mit Anschlagsabsicht überhaupt in die Luft gehen. Wer einmal in der Luft ist, den kann niemand in seinem Vorhaben stoppen.“ Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte zuvor eine generelle Sperrung des Luftraums über dem Regierungsviertel gefordert.

Körting sagte, man habe ein „Regelwerk, das ausreichende Sicherheit bietet“. Absoluten Schutz vor jemandem, der sich nicht an die Regeln halte, gebe es aber nicht. tabu, weso

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