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Berlin: Integrationsgesetz soll nachgebessert werden Experten fordern mehr Mitsprache von Migranten und die Einbeziehung der dritten Generation

Chancengerechtigkeit für alle – mit und ohne Migrationshintergrund. Das ist das Ziel des bundesweit ersten Partizipations- und Integrationsgesetzes, das am 9.

Chancengerechtigkeit für alle – mit und ohne Migrationshintergrund. Das ist das Ziel des bundesweit ersten Partizipations- und Integrationsgesetzes, das am 9. Dezember in Berlin im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden soll. Nach der öffentlichen Kritik am Entwurf des Senats meldeten sich gestern Fachexperten im Parlamentsausschuss für Integration, Arbeit und Soziales zu Wort. Ihre einhellige Meinung: Das Gesetz weise die richtige Richtung, habe aber auch Lücken, die es noch zu beheben gelte.

„Es macht keinen Sinn, ein Gesetz kaputt zu machen, in dem man es nicht durchsetzt. Es steht für mehr als nur Symbolpolitik“, sagte Hajo Funke vom Otto-Suhr-Institut der Freien Universität. Unter anderem soll damit der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Verwaltung und in landeseigenen Unternehmen erhöht werden. „Der öffentliche Dienst muss interkulturell fit gemacht werden.“ Die positiven Auswirkungen könne man bei der Besetzung von Stellen der Polizei und der Feuerwehr sehen. Zudem müsse eine zweijährige Überprüfung aller Maßnahmen festgelegt werden.

Auf kommunaler Ebene sieht das Gesetz neben einem Integrationsbeauftragten in jedem Bezirk, auch einen 15-köpfigen Ausschuss vor, der ein Mitspracherecht bekommen soll. „Angesichts der fehlenden Antidiskriminierungsstellen sollten die Beauftragten nicht bloße Ansprechpartner, sondern auch als Ombudspersonen dienen“, empfahl Alexander Klose von der Humboldt-Universität. Zudem müsse, anders als es der Senat bisher vorsieht, auch die sogenannte „dritte Generation“ miteingebunden werden – also die Enkel der Einwanderer. „Wenn es darum gehen soll, Chancengleichheit zu gewährleisten, muss sie auch überprüfbar sein.“ Ethnische Diskriminierung sei nicht nur an Nationalität und Aufenthaltsdauer geknüpft, sondern auch an Merkmalen wie Namen oder Aussehen.

„Die Teilhabe von Migranten ist bislang vernachlässigt worden, aber ein demokratisches Grundrecht“, sagte Landesbeirätin Tatjana Forner, die das Gesetz weniger als Integrations- denn als ein Partizipationsgesetz versteht. „Ich wundere mich, warum so viele dagegen sind.“

Einig sind sich die Experten darin, dass die Debatte um sogenannte Integrationsverweigerer die Diskussion verwässere. „Tatsache ist jedoch, dass diejenigen, die sich integrieren wollen oder bereits integriert sind, die Mehrheit der Migranten darstellt“, sagte Funke. Hadija Haruna

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