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Von der Aue

© Thilo Rückeis

Interview: "So hab’ ich mir das ganz sicher nicht vorgestellt"

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) ist seit gut einem Jahr im Amt – ihre Behörde kommt seitdem kaum zur Ruhe.

Frau von der Aue, Sie haben sich den Ruf erworben, die Senatorin fürs große Aufräumen zu sein. Nehmen Sie das als Kompliment?

Es hat die Beliebtheit nicht gerade gefördert. Aber wenn ich zurückschaue auf das vergangene Jahr, dann haben wir in viele Bereiche der Justiz Transparenz hineingebracht. Und anders als manche behaupten, glaube ich, dass ich in weiten Teilen der Justiz inzwischen Vertrauen genieße.

Aber manche machen sich Gedanken, die nicht unbedingt auf der politischen Linie der Senatorin liegen und bekommen dann, wie Oberstaatsanwalt Roman Reusch, reichlich Ärger …

Wenn ein Berliner Oberstaatsanwalt in der Öffentlichkeit Vorschläge unterbreitet, von denen er selbst einräumt, dass sie vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen würden, kann der Eindruck erweckt werden, als würde in der Staatsanwaltschaft nicht mehr nach dem Legalitätsprinzip ermittelt und als würden die Gesetze überdehnt. Dies kann ich nicht billigen.

Ist es eigentlich jemandem in der Bundes-SPD übel aufgestoßen, dass der erwähnte Oberstaatsanwalt etwa mit seinen Thesen zur Abschiebung dem hessischen Regierungschef Roland Koch Wahlkampfhilfe geleistet hat?

Wenn das so sein sollte – bei mir ist davon nichts angekommen. Das wäre es auch nicht, was ich an dieser Debatte auszusetzen habe. Ich halte es schlicht für falsch, den Eindruck zu erwecken, als könnten wir durch eine Verschärfung unseres nationalen Rechts erreichen, dass mehr jugendliche Intensivtäter abgeschoben werden. Wir müssen die europäische Menschenrechtskommission beachten und sind durch völkerrechtliche Verträge gebunden. Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hat jüngst betont, eine Verschärfung des Rechts brächte gar nichts. Sie könne sich angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keinen Fall vorstellen, der über das bisher Mögliche noch Abschiebepotentiale berge. Das Ganze ist also eine Scheindiskussion.

Auch Ihr Parteifreund Ehrhart Körting ist neulich missverstanden worden, als er über die Laschheit mancher Jugendrichter sprach. Auch der SPD-Politiker Heinz Buschkowsky macht gelegentlich Vorschläge, die nicht ganz politisch korrekt sind. Aber bringen solche Unkorrektheiten die Debatte nicht auch weiter?

Das glaube ich eher nicht. Dadurch kommen nämlich Emotionen in die Debatte, die da nicht hineingehören. Man darf gerade an Themen wie die Jugendkriminalität nicht emotional herangehen. Dann verliert man den sachlichen Überblick. Herr Körting hat im Übrigen seine Äußerungen – die gar nicht auf Berlin bezogen waren – auf meine Bitte hin klargestellt.

In der Rechtsprechung über Jugendliche gibt es in Berlin angeblich eine Tendenz zur Strenge, die ausgeprägter ist als in Bayern oder Hessen.

Berliner Richter wenden in rund 54 Prozent ihrer Fälle das Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende an. Wenn man davon die Verkehrsdelikte noch abzieht, sind es 43 Prozent der Fälle. Im Bundesdurchschnitt sind es insgesamt 35, 7 Prozent und bei den Straftaten ohne Verkehrsdelikte 30,6 Prozent. Das heißt: Im Bundesdurchschnitt wird im Vergleich zu Berlin häufiger das Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewendet.

Wohin entwickelt sich die Gewaltkriminalität bei Jugendlichen – Tendenz steigend oder Tendenz fallend?

Wenn die Tendenz dort steigt, liegt das vor allem daran, dass wir bessere Erkenntnisse über die Entwicklung der Gewalt bei Jugendlichen haben. Was nach einer Steigerung in diesem Bereich aussieht, hat viel damit zu tun, dass wir die Täter aus dem Dunkelfeld herausholen. Dazu trägt bei, dass wir die Intensivtäterabteilung eingerichtet und das Schwellentäterkonzept entwickelt haben.

Seit der Gründung der Intensivtäterabteilung im Jahr 2003 steigt die Anzahl der jungen Serientäter ständig an. Inzwischen sind es mehr als 500 …

Die Delikte und die Täter werden jetzt konsequent erfasst. Der täterorientierte Ansatz der Intensivtäterabteilung hat sich bewährt. Um dem Problem der steigenden Gewaltkriminalität zu begegnen, verfolgen wir außerdem das Schwellentäterkonzept, um so früh wie möglich einzugreifen – jedenfalls da, wo wir es können. In diesem Jahr wird in Berlin flächendeckend nach dem Schwellentäterkonzept gearbeitet.

Jugenddelinquenz wird in immer kürzeren Abständen zum Thema. Hat die Politik das Problem unterschätzt?

Ich denke, dass es eine Zeit lang unterschätzt worden ist, wie auch die Frage, ob wir rechtzeitig integrative Maßnahmen ergriffen haben. Das ist vorbei. Wir können aber nicht damit rechnen, dass diese Entwicklung mit der Erkenntnis und mit bestimmten Maßnahmen sofort zu stoppen ist. Das wird Jahre dauern. Es ist ein Problem, mit dem fast jede Familie zu tun hat. Das kann ich auch von mir selbst sagen: Eins meiner Kinder war auch schon mal in solch einer Situation. Das ist keine schöne Erfahrung. Und es ist schwierig, die Kinder davon zu überzeugen, solche Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen und sich dort um das Wiedererkennen der Täter zu bemühen. Was oft gar nicht gelingt. Das führt dann auch zu großer Frustration.

Warum bringen härtere Strafen nach Ihrer Überzeugung nichts?

Da hat sich in Berlin schon einiges verändert. Statistisch nachweisbar werden Haftstrafen für Jugendliche seltener zur Bewährung ausgesetzt. Ein Beispiel: Strafen von sechs bis neun Monaten für Jugendliche wurden noch 2003 zu 79,2 Prozent zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt sind es nur noch 63,4 Prozent. Bei Jugendfreiheitsstrafen von über zwei Jahren, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, gab es in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg. So betrug der Anteil an Jugendfreiheitsstrafen über 2 Jahren im Jahr 2003 gut 5 Prozent, im Jahr 2006 waren es über 15 Prozent. Insgesamt kann man sagen: Es wird härter bestraft und weniger zur Bewährung ausgesetzt. Sie dürfen auch nicht vergessen, dass zu Bewährungsstrafen oft Auflagen gehören, die den verurteilten Jugendlichen stark belasten. Bewährungsstrafen werden deshalb sicher nicht als reine Freisprüche empfunden.

Aber wirkt die Jugendstrafanstalt auf kriminelle Jugendliche nicht deutlich abschreckender als eine Bewährungsstrafe?

Die Erfahrung zeigt: Bei denen, die in der Jugendstrafanstalt landen, ist die Rückfallquote deutlich höher als bei den anderen, deren kriminelle Karriere schon vorher gestoppt werden konnte. Die, die in die Jugendstrafanstalt kommen, sind schon sozusagen schwere Kaliber. Aber da gibt es eine Reihe von Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken: Wir haben ein gutes Angebot an Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, von Sprach- bis zu Computerkursen, und außerdem Freizeit- und Sportangebote. Die Angebote werden im Sinne des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes noch deutlich erweitert werden. Es stehen hier zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Jugendlichen für das Berufsleben zu qualifizieren.

Ein Teil des Problems hängt mit bestimmten Migrantengruppen zusammen. Es gibt Großfamilien mit kriminellen Traditionen. Es gibt Leute aus Bürgerkriegsgebieten und deren Kinder, von denen sich manche hier sehr schwer tun und kriminell werden. Wie kommt man an diese Leute heran?

Es gibt sicherlich einige Clans mit kriminellen Traditionen. Hier leben aber auch Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten, die eigentlich lieber in ihrer Heimat geblieben wären und in ihrer Tradition verhaftet bleiben. Der Antrieb, unsere Sprache zu lernen, ist nicht sehr groß. Häufig haben diese Menschen auch traumatische Erfahrungen. Wir kommen bei der Anwendung des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes der Verpflichtung nach, eine therapeutische Abteilung einzurichten. Wir haben insgesamt im Jugendstrafvollzug mehr Fachpersonal, Sozialarbeiter, Pädagogen und Psychologen.

In Neukölln beginnt jetzt das Projekt von zwei Jugendrichtern. Sie wollen sozusagen auf unterster Ebene Rechtsprechung und Prävention verbinden, die Strafverfahren verkürzen und sind nun auch zuständig für Schulschwänzer. Was halten Sie von diesem lokalen Engagement?

Das ist ein ganz hervorragendes Projekt. Der Ansatz ist der: Wir wollen schneller werden. Ich finde es toll, dass Jugendrichter dieses Engagement entwickeln und sich um die Einhaltung des Schulgesetzes kümmern. Nun gibt es dazu noch kein geschriebenes Konzept. Ich habe deshalb die Jugendrichterin Kirsten Heisig gebeten, das Projekt hier noch einmal zu erläutern. Der Dialog ist mir sehr wichtig.

Können Sie sich vorstellen, diesen Neuköllner Versuch auf die gesamte Stadt auszudehnen?

Auf jeden Fall. Es gibt außer Neukölln noch andere Brennpunkte. Wenn das Projekt der Neuköllner Jugendrichter erfolgreich sein sollte, sollten wir es auf jeden Fall auch auf weitere Bereiche übertragen. Es ist dringend notwendig, dass wir Ideen entwickeln, wie wir mit unseren Ressourcen effektiver umgehen können.

Die Medikamentenaffäre, ein geschasster Staatssekretär, die Aufregung um die Jugendstrafanstalt, die Personalien der Intensivtäterabteilung – Ihr erstes Jahr war im Rückblick recht turbulent.

Das kann man wohl sagen.

Haben Sie sich das so vorgestellt?

Ganz sicher nicht.

Das Gespräch führten Werner van Bebber und Katja Füchsel

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