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Berlin: Islam-Unterricht: Kein Koran im Klassenzimmer

Die Islamische Föderation darf auch im neuen Schuljahr keinen Religionsunterricht an Berliner Schulen erteilen. Die Schulverwaltung hat den zuerst im April 2000 vorgelegten Rahmenplan jetzt in der vierten Fassung zurückgewiesen.

Die Islamische Föderation darf auch im neuen Schuljahr keinen Religionsunterricht an Berliner Schulen erteilen. Die Schulverwaltung hat den zuerst im April 2000 vorgelegten Rahmenplan jetzt in der vierten Fassung zurückgewiesen. Im Kern kritisiert die Schulverwaltung, dass die freie Entscheidung für oder gegen ein religiöses Bekenntnis und die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht ausreichend verankert seien.

Die alleinige Feststellung von Gewissensfreiheit und Gleichberechtigung genüge nicht, sagte der Sprecher der Schulverwaltung, Thomas John, gestern. Die Förderation sei mehrfach aufgefordert worden, die Unterrichtskonzeption zu verdeutlichen. So sollten etwa Koranverse zur Beziehung von Mann und Frau beispielhaft so interpretiert werden, wie dies später im Unterricht von den Lehrern umzusetzen sei. In der jetzt abgelehnten Fassung des Rahmenplans hätte die Föderation lediglich allgemein gefasste Sätze eingefügt. Dem Schulsenator fehlen Hinweise auf "die Beziehung der Geschlechter zueinander im praktischen Leben."

Die Islamische Föderation hat gestern den Dialog mit Schulsenator Böger aufgekündigt.An eine Überarbeitung des Rahmenplans sei ebensowenig zu denken, wie an eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid. Der Klageweg könne bis zu zehn Jahren dauern. Zu der Kritik der Schulverwaltung will sich die Föderation nicht äußern. Die Änderungen seien in Absprache mit dem Schulrat erfolgt. Damit sei der Rahmenplan "in Ordnung."

Die Föderation wirft Böger vor, islamischen Religionsunterricht nicht zu wollen. Die "angebliche Prüfung" des Rahmenplans sei vorgeschoben. Deshalb hatte die Organisation schon am Dienstag beim Verwaltungsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes über 200 000 Mark beantragt. Der Senator soll veranlasst werden, einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu folgen, nachdem es sich bei der Föderation um eine Religionsgemeinschaft handele, die befugt sei, in Schulen islamische Religion zu unterrichten.

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