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Berlin: Islamunterricht: Juristische Tricks sollen Beteiligung der Islamischen Föderation verhindern

Die Senatskulturverwaltung hat vor übertriebenen Erwartungen gewarnt, die Islamische Föderation mittels juristischer Kniffe aus den Schulen heraushalten zu können. Solche "Schnellschüsse", denen man die Absicht anmerke, könnten kaum Erfolg haben.

Die Senatskulturverwaltung hat vor übertriebenen Erwartungen gewarnt, die Islamische Föderation mittels juristischer Kniffe aus den Schulen heraushalten zu können. Solche "Schnellschüsse", denen man die Absicht anmerke, könnten kaum Erfolg haben. Auch über den Vorschlag, nur noch Körperschaften Öffentlichen Rechts zum Religionsunterricht zuzulassen, werde es "noch viele Fachdiskussionen geben müssen", vermutet Referatsleiter Manfred Becker.

Wie berichtet, bemüht sich Schulsenator Klaus Böger (SPD) weiterhin ausdrücklich, den Einzug des als extremistisch eingestuften Kreuzberger Vereins in den Schulen zu verhindern. In diesem Zusammenhang ließ er von den Humboldt-Professoren Bernhard Schlink und Ralf Poscher ein Gutachten erstellen, das Wege aufzeigt, die Föderation ins Abseits zu stellen.

Eine Variante besteht demnach darin, nur solche Religionsgemeinschaften zuzulassen, die über zwölf Jahre bestehen und einige tausend Mitglieder haben. Genau darin sieht Becker, der für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständig ist, einen "Schnellschuss", da offenbar willkürliche Grenzen gezogen würden, die kaum juristischen Bestand haben könnten. Ebenso skeptisch sieht er den Vorschlag von Schlink/Poscher, nur noch Körperschaften öffentlichen Rechts zum Religions- und Weltanschauungsunterricht zuzulassen. Damit wäre nämlich nicht nur die Föderation außen vor, sondern auch der Humanistische Verband, der in Berlin Lebenskundeunterricht erteilt und im Parlament eine starke Lobby von SPD- und PDS-Abgeordneten hat. Eine Gesetzesänderung in dieser Richtung sei also eher unwahrscheinlich, glaubt Becker, zumal dies eine "Verengung" der jetzigen Regelung sei und damit "restriktiv", geht er auf Distanz zum Gutachten.

Falls dennoch der Weg über die Körperschaften gegangen würde, hätte die Föderation allerdings schlechte Karten, weil sie kaum Aussichten besäße, als solche anerkannt zu werden. Eine Körperschaft sollte nämlich mindestens ein Prozent der Bevölkerung als Mitglieder hinter sich haben. Dies erfüllt die Föderation ebenso wenig wie die Vorgabe, dass sie rund 30 Jahre bestehen sollte. Der Humanistische Verband ist bereits wie viele andere vor ihm mit einem entsprechenden Antrag gescheitert.

Während Böger weiter nach juristischen Wegen sucht, die Föderation außen vor zu halten, liefert sich diese einen kuriosen Schriftverkehr mit Bögers Mitarbeitern. Diese haben offenbar die Aufgabe, einen endgültigen Bescheid herauszuzögern, mit dem die Moslem-Organisation abermals vor Gericht ziehen könnte. Mal beanstandet die Verwaltung, der Sprachnachweis eines Lehrers der Föderation sei nicht lesbar, dann fehlt angeblich eine Gesundheitsprüfung oder ein Führungszeugnis, das zuvor noch als nicht unbedingt erforderlich bezeichnet worden sei, ärgert sich Vorstandsmitglied Burhan Kesici.

Inzwischen habe man auch den jüngsten Beanstandungen entsprochen, neue Formulare nachgereicht. Nun wartet man auf den nächsten Schrieb. Trotz der eindeutigen Aussagen Bögers gibt sich Kesici optimistisch und verkündet, er gehe weiterhin davon aus, dass sein Verein noch in diesem Schuljahr mit dem Unterricht beginnen könne.

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