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Berlin: Jetzt geht es um das ganz große Geld

Bundesverfassungsgericht entscheidet am Donnerstag über Finanzhilfen für Berlin. Länder fordern schon vorab einen Sparkommissar

Von
  • Sabine Beikler
  • Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Woche der Entscheidung ist da: Am Donnerstag urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber, ob das mit 61 Milliarden Euro hoch verschuldete Berlin finanzielle Hilfen vom Bund erhält. Damit scheinen einige Bundesländer wohl zu rechnen – denn gestern wurden erneut Forderungen laut, die Hauptstadt unter die Aufsicht eines Sparkommissars zu stellen. Sowohl der baden-württembergische Finanzminister Georg Stratthaus (CDU) als auch Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) wollen im Fall von Bundeshilfen die Haushaltssouveränität Berlins einschränken. Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) lehnt gegenüber dem Tagesspiegel die Einsetzung eines Sparkommissars als „populistische Forderung, die mit der Realität nichts zu tun hat“, ab. Er habe allerdings Verständnis für das „berechtigte Interesse der Geberländer“, wie mögliche Zusatzhilfen verwendet werden. „Sämtliche Hilfen wird Berlin ausschließlich zur Entschuldung verwenden. Wir werden damit nicht überhöhte Ausgaben finanzieren“, sagte Sarrazin.

Außerdem werde das Land „jede Auflage“ des Gerichts akzeptieren, die sicherstellt, dass Entschuldungshilfen gewährt werden. Sarrazin versprach „transparente Kontrolle und einen öffentlichen Nachweis“ über die Verwendung der Gelder. Sollte das Gericht fordern, weitere von landeseigene Wohnungen oder Unternehmen zu verkaufen, müsse man „politisch über den weiteren Umgang“ entscheiden. Die Einsetzung eines Sparkommissars hält auch CDU-Generalsekretär Frank Henkel für unsinnig. Eine „konstruktive Opposition“ könne schon selbst überprüfen, ob Rot-Rot mögliche Auflagen erfülle.

Mehr als drei Jahre ist es nun her, dass der Senat am 4. September 2003 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Normenkontrolle eingereicht hatte. Das Ziel: eine Finanzhilfe des Bundes „zum Zwecke der Haushaltssanierung“. Ein Anspruch darauf bestehe seit 2002. Die Klage stützt sich weitgehend auf ein Urteil des Verfassungsgerichts von 1992. Damals wurde die extreme Haushaltsnotlage der Länder Bremen und Saarland anerkannt, und schon 1994 erhielten diese Länder Zusatzhilfen vom Bund. Der Bund musste, das wurde in einer Verwaltungsvereinbarung penibel festgehalten, bis 1998 an Bremen jährlich 920 Millionen Euro und an das Saarland 820 Millionen Euro zahlen. Anschließend waren die Haushalte beider Länder keineswegs saniert, und die Finanzhilfe wurde bis 2004 fortgesetzt. Insgesamt wurden aus dem Bundeshaushalt 15,2 Milliarden Euro überwiesen. Das sind 800 Euro pro Kopf und Jahr. Würden an Berlin gleiche Maßstäbe angelegt, müsste die Hauptstadt vom Bund, verteilt über ein Jahrzehnt, 30 Milliarden Euro bekommen.

Der Senat machte in seiner Klageschrift geltend, dass sich die Finanzkrise Berlins seit der Wiedervereinigung Deutschlands „in einer nicht vorhersehbaren Geschwindigkeit“ entwickelt habe. 1991 betrug der Schuldenstand noch 9,3 Milliarden Euro. Ende 2006 werden es 61,6 Milliarden Euro sein. Von jedem Euro Steuereinnahmen gehen im laufenden Jahr 29 Cent allein für Zinsausgaben drauf. Und jeder Euro zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben, den das Land Berlin 2006 ausgibt, wird zu 30 Prozent über Kredite finanziert. Der Senat führt diese dramatische Entwicklung vor allem auf den raschen Abbau der Bundeshilfe und Berlinförderung nach 1990 zurück, aber auch auf die „bisher nur in Teilen überwundene Wirtschaftsschwäche“.

Auf diese Entwicklung habe Berlin „seit 1991 mit erheblichen Konsolidierungsanstrengungen“ reagiert, behauptete der Senat. Als wichtigster Indikator des Sparerfolgs wird das sogenannte Primärdefizit herbeigezogen: die Differenz zwischen den laufenden Einnahmen (ohne Vermögensverkäufe) und den laufenden Ausgaben (ohne Zinsen). 1995 betrug das Primärdefizit noch 5,1 Milliarden Euro. Im nächsten Jahr soll es bei null liegen. Hätte Berlin keine Schulden, für die es allein in diesem Jahr 2,4 Milliarden Euro Zinsen zahlen muss, wäre der Landeshaushalt ausgeglichen. Ohne Hilfe könne Berlin den Schuldenberg nicht abbauen, so wird in der Klageschrift argumentiert. Denn die jährlich steigende Zinslast mache jeden Sparerfolg zunichte. Am Ende könne der Senat selbst gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben nicht mehr finanzieren.

Auf den Bundesfinanzminister hinterließen diese Argumente keinen bleibenden Eindruck. Mehrere Verhandlungsrunden mit dem Ziel, dass der Bund freiwillig Sanierungshilfen leistet, blieben ohne Erfolg. Am 5. November 2002 stellte der Senat deshalb förmlich fest, dass sich Berlin in einer extremen Haushaltsnotlage befinde, aus der es sich aus eigener Kraft nicht befreien könne.

Es dauerte noch ein Jahr, bis der Antrag auf Normenkontrolle vorlag. Der Bund und die meisten Länder reichten beim Bundesverfassungsgericht eine Flut von Gegengutachten ein. Ihrer Meinung nach kann sich Berlin nicht auf das Karlsruher Urteil von 1992 berufen. Die damals festgelegten Kriterien für eine Haushaltsnotlage seien heute nicht mehr anwendbar. Außerdem sei Berlin mitverantwortlich für seine Finanzprobleme: Es habe sich nach dem Mauerfall nicht schnell genug an die neuen finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Außerdem gebe es immer noch ungenutzte Sparpotenziale und nicht ausgeschöpfte Einnahmequellen. Das Verfassungsgericht muss jetzt entscheiden, wer letztlich recht hat.

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