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Berlin: Jobcenter muss Berlin-Rückkehrer teurere Wohnung zubilligen

Bundessozialgericht gibt Hartz-IV-Empfänger recht, der nach Aufenthalt auf dem Land einen höheren Mietkostenzuschuss verlangte

Wer als Arbeitsloser zeitweise aufs Land zieht und dort weniger für die Wohnung bezahlt, muss nicht befürchten, sich die Rückkehr in eine teurere Großstadt-Wohnung nicht mehr leisten zu können. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag können Hartz- IV-Empfänger demnach nicht dazu gezwungen werden, in einer billigen Unterkunft auf dem Land wohnen zu bleiben. Auch wenn sie in eine Stadt oder Region mit höherem Mietniveau wechseln würden, müssten ihnen grundsätzlich die dort als angemessen geltenden Unterkunftskosten erstattet werden, entschieden die Kasseler Richter. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Umzug – etwa wegen eines Jobangebots – „erforderlich“ gewesen sei (Az.: B 4 AS 60/09 R). Geklagt hatte ein heute 57-jähriger arbeitsloser Musiker aus Berlin, der für gut ein Jahr in ein Dorf bei Erlangen in Bayern gezogen war. Für Miete und Heizung hatte er dort nur rund 193 Euro im Monat bezahlen müssen. Als der Hartz-IV-Empfänger Anfang 2008 nach Berlin zurückkehrte, wollte ihm das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf ebenfalls nur diesen Betrag als Wohnkosten bewilligen – obwohl die Obergrenze für eine angemessene Miete in Berlin damals bei rund 360 Euro lag. Die neue Wohnung des Mannes kostete mit 300 Euro im Monat sogar noch deutlich weniger.

Das höchste deutsche Sozialgericht verurteilte das Jobcenter nun in letzter Instanz, die Kosten für Wohnung und Heizung in voller Höhe zu übernehmen. Nur wenn Arbeitslose sich innerhalb eines Ortes und ohne rechtfertigenden Grund eine teurere Wohnung nähmen, müssten sie weiter mit den bis dahin gezahlten niedrigeren Unterkunftskosten auskommen. Für Umzüge über die Grenze der Kommune hinaus dürfe diese gesetzliche Vorgabe nicht angewendet werden, befand das Gericht. Denn das würde das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot und das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzen.

Erst im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bundessozialgericht das Land Berlin wegen seiner großzügigen Kostenübernahmen bei Hartz-IV-Mieten zu Schadensersatzzahlungen an den Bund in Höhe von 13,1 Millionen Euro verurteilt. Berlin hatte in den Jahren 2005 bis 2008 bis zu zwölf Monate lang zu hohe Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern gezahlt, obwohl das Bundesgesetz nur eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorsieht. Dem Bund, der mit gut einem Drittel an der Übernahme der Wohnkosten beteiligt ist, sei dadurch Schaden entstanden, urteilte das Gericht. Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke), aber auch Sozialverbände hatten die längeren Übergangsfristen nachträglich mit der Lage der Betroffenen gerechtfertigt.

Berlin hat im Ländervergleich weiterhin den höchsten Anteil von „Hartz IV“-Empfängern an der Bevölkerung. Wie der Deutsche Landkreistag am Dienstag mitteilte, bezogen im Mai 16,9 Prozent der Hauptstädter „Hartz IV“-Leistungen. Damit lag der Anteil noch über dem Bremens (14,2 Prozent) und Sachsen-Anhalts (13,6 Prozent), die auf den Plätzen zwei und drei folgen. In Brandenburg sind aktuell 11,4 Prozent der Bevölkerung auf Sozialleistungen angewiesen, das entspricht Rang sechs im Ländervergleich.

Am geringsten ist der Anteil von „Hartz IV“-Empfängern in Bayern mit 3,8 Prozent, Baden-Württemberg mit 4,5 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 6,0 Prozent. Insgesamt erhielten in Deutschland im Mai 2010 rund 6,6 Millionen Menschen „Hartz IV“-Leistungen, 0,7 Prozent weniger als im Vormonat aber 1,9 Prozent mehr als im Mai 2009. ddp

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