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Berlin: Joggerin pfefferte Räuber in die Flucht

Opfer wehrte sich bei Überfall mit Reizstoffspray. Polizei beurteilt den Einsatz grundsätzlich skeptisch.

Berlin - Die beiden Jugendlichen standen am Sonntag plötzlich vor ihr und bedrohten sie mit einem Messer, um an ihr Geld zu kommen. Doch die 27-jährige Joggerin zückte daraufhin ihr Pfefferspray und schlug damit die beiden Räuber in die Flucht. Die Frau blieb unverletzt. Doch auch, wenn sie sich damit erfolgreich selbst verteidigt hat, rät die Polizei im Allgemeinen nicht dazu, sich auf diese Art und Weise zu wehren.

Der versuchte Überfall geschah gegen 19.20 Uhr auf dem angrenzenden Gehweg des Sportplatzes in der Cantianstraße in Prenzlauer Berg, wo die Joggerin im Dunkeln unterwegs war. Plötzlich standen die zwei Jugendlichen, von denen einer ein Messer hatte, vor ihr. „Ich habe kein Geld dabei“, sagte die Frau laut Polizei zu den Tätern. Daraufhin drückten die Räuber sie auf die Motorhaube eines parkenden Autos. Hier gelang es der Frau, ihr Pfefferspray aus ihrer Jackentasche zu ziehen. Laut Polizei drückte sie ab und schlug dadurch die beiden Unbekannten in die Flucht. Ob die Angreifer ins Gesicht getroffen wurden, blieb unklar. Auf jeden Fall schafften es die beiden noch, in Richtung Eberswalder Straße zu verschwinden. Nun ermittelt ein Raubkommissariat. Ein mutiger Einsatz oder riskante Selbstverteidigung?

„Wir raten grundsätzlich dazu, auf Waffen zu verzichten, weil sie Aggressionen steigern und die Folgen einer Gewalthandlung verschlimmern können“, sagt ein Polizeisprecher. Denn hätte die Frau das Spray gezückt, ohne rechtzeitig abzudrücken, hätten sich die Täter möglicherweise provoziert gefühlt und die Situation wäre eskaliert. In belebten Gegenden sei es besser, sich lautstark bemerkbar zu machen und um Hilfe zu rufen. Sollte niemand in der Nähe sein, solle das Opfer möglichst ruhig bleiben und lieber auf die Wertgegenstände verzichten, „denn die sind ersetzbar“, sagt der Sprecher. Wichtig sei es dann, sich das Aussehen der Täter einzuprägen für eine genaue Personenbeschreibung und sofort danach die Polizei zu informieren.

Pfeffersprays dürfen in Deutschland zur Verteidigung in Notwehrsituationen gegen angreifende Menschen oder auch Tiere benutzt werden. Sie gelten als „erlaubnisfreie Waffen, die auch schon von Jugendlichen ab 14 Jahre gekauft werden und mitgeführt werden dürfen“, erklärt der Polizeisprecher. Jedoch nur, wenn die Dosen das Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes tragen und eine Reichweite von bis zu zwei Metern haben. Bei höherer Reichweite seien die Sprays zwar auch erlaubnisfrei – allerdings nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Reizstoffsprühdosen ohne das Prüfzeichen sind nicht zugelassen. Die handelsüblichen Sprays sind über das Internet oder im Handel für knapp vier Euro erhältlich. Wird Pfefferspray gegen einen Menschen eingesetzt, gilt dies als gefährliche Körperverletzung und ist strafbar – allerdings entfällt dies, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt, sagt die Polizei. Wegen der relativ geringen Reichweite der Sprays müsse man dem Täter jedoch sehr nahe gegenüberstehen und sich dann auf die Wirkung des Sprühstrahls verlassen.

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