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Berlin: Jüdische Gemeinde: Ist Nachama ein bezahlter Mitarbeiter der Gemeinde?

Kann Andreas Nachama doch nicht erneut für den Vorsitz der jüdischen Gemeinde zu Berlin (RV) kandidieren? Im kommenden Monat soll die Wahl zur Repräsentantenversammlung stattfinden, doch nun hat der Behindertenbeauftragte der Gemeinde, Heinz Seefeld, in einem offenen Brief an den Wahlleiter Andreas Schmidt von Puskas auf die im letzten Sommer geänderte Wahlordnung hingewiesen.

Kann Andreas Nachama doch nicht erneut für den Vorsitz der jüdischen Gemeinde zu Berlin (RV) kandidieren? Im kommenden Monat soll die Wahl zur Repräsentantenversammlung stattfinden, doch nun hat der Behindertenbeauftragte der Gemeinde, Heinz Seefeld, in einem offenen Brief an den Wahlleiter Andreas Schmidt von Puskas auf die im letzten Sommer geänderte Wahlordnung hingewiesen. In Paragraph 4 heißt es dort: "Ausgeschlossen vom passiven Wahlrecht sind Personen ..., die Mitarbeiter der jüdischen Gemeinde zu Berlin oder einer von dieser mehrheitlich getragenen Einrichtung sind oder deren Ehepartner sich in einem solchen Beschäftigungsverhältnis befindet." Vor der Änderung war in der Wahlordnung noch von "Beschäftigten" die Rede.

Laut Seefeld, der selbst auch für die RV kandidiert, verstößt Nachama gegen diesen Passus, Durch seine Tätigkeit als Vorsitzender erziele er ein Einkommen und sei somit Mitarbeiter der Gemeinde. Es müsse gleiches Recht für alle gelten, begründet Seefeld sein Vorgehen und hebt hervor, dass es ihm nicht darum geht, die Kandidatur von Nachama zu unterbinden. Er habe keine Problem mit dem amtierenden Vorsitzenden.

Der Vorsitzende des Haupt-, Personal- und Rechtsausschusses der Gemeinde, Albert Meyer, verweist in dieser Frage jedoch auf eine zusätzliche Satzungsänderung in Paragraph 21, wonach einem hauptamtlich tätigen Vorstandsmitglied von der RV auf Beschluss eine Vergütung zugesprochen werden kann. Somit würde Nachama mit dem Vorsitz eine Art Ehrenamt versehen, das vergütet wird. Dieser Auffassung schließt sich Nachama an: "Ich bin kein Mitarbeiter der Gemeinde", sagt er kategorisch. Nachama trat auch dem Vorwurf entgegen, wonach seine Frau Mitarbeiterin der Jüdischen Kulturtage und somit einer von der Gemeinde getragen Einrichtung sei. Sie habe für ihre ehrenamtliche Tätigkeit "keinen Pfennig", nicht einmal eine Aufwandsentschädigung bekommen. Der Wahlleiter habe die Ordnungsmäßigkeit seiner Kandidatur sicher geprüft.

Schmidt von Puskas - der Berliner Landeswahlleiter wurde als unabhängige Instanz schon für die vergangen Wahlen mit der Aufgabe betraut - sieht in den Vorwürfen von Seefelds tatsächlich kein Hindernis zur Kandidatur Nachamas. Die Wahlordnung wolle mit dem betreffenden Passus Interessenkollisionen ausschließen, falls ein Vorstandsmitglied in seiner Funktion als Mitarbeiter selbst vom Vorstand abhängig sei. Laut Satzung sei der Vorstand jedoch nicht weisungsabhängig, sagte Schmidt von Puskas: "Und schon vom demokratischen Verständnis her wäre es seltsam, wenn sich der bisherige Vorstand von der Wahl ausschlösse."

apa

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