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Die Kuppel der Synagoge in der Oranienburger Straße in Berlin

© picture-alliance/ dpa

Jüdische Gemeinde: Senat muss Grundsicherung zahlen

Weil sie keinen Wirtschaftsplan vorgelegt hatten, wollte das Land Berlin der Jüdischen Gemeinde keine Grundsicherung mehr zahlen. Ein Gericht hat jetzt entschieden: Berlin muss auch ohne Pläne zahlen.

Das Land Berlin muss der Jüdischen Gemeinde eine jährliche Grundfinanzierung, Zuschüsse zum Pensionsfonds und Zuwendungen für kulturelle Betreuung zahlen – unabhängig davon, ob die Gemeinde entsprechende Wirtschaftspläne einreicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf den Staatsvertrag zwischen Land und Gemeinde entschieden. Damit bestätigten die Richter im Wesentlichen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Für 2013 und 2014 muss das Land der Gemeinde 13,2 Millionen Euro überweisen.

Weitere Forderungen der Gemeinde von 2,4 Millionen Euro wiesen die Richter zurück. Der Senat hatte die Zahlungen 2014 eingestellt mit der Begründung, die Gemeinde habe keine Wirtschaftspläne eingereicht, aus denen man nachvollziehen könne, ob die Zuschüsse ordnungsgemäß verwendet werden. Die Gemeinde klagte daraufhin. Das Urteil wirft die Frage auf, ob das Berliner Haushaltsrecht gegenüber der Jüdischen Gemeinde für nachrangig erklärt wird, hieß es am Dienstag im Senat. Andere Einrichtungen müssen die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachweisen. „Wir sind sehr froh, wieder finanzielle Planungssicherheit zu haben“, sagte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde.

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