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Kein Platz mehr. Bei Vergehen wie gefährliche Körperverletzung müssen Schüler nicht nur in Berlin meist ihre Schule verlassen. Ihnen muss eine Ausweichschule desselben Typs angeboten werden.

© dpa

Jugendgewalt: Stich in den Rücken: Täter muss seine Schule verlassen

Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats muss in Berlin die härteste Schulstrafe verhängt werden: Mit einem Schulverweis reagiert die Klassenkonferenz der Bohnsdorfer Fritz-Kühn-Schule auf die gewalttätige Auseinandersetzung, die sich vergangene Woche ereignet hatte.

Die Entscheidung war erwartet worden: Der 16-jährige mutmaßliche Täter soll nicht auf seiner Schule bleiben, sondern muss sich eine neue Sekundarschule suchen. Diese Entscheidung der Klassenkonferenz ist aber noch von der Schulkonferenz zu bestätigen. Dies soll nächste Woche geschehen. Ein Mitschüler des 16-Jährigen, der ebenfalls handgreiflich geworden sein soll, kommt mit einem schriftlichen Verweis der Klassenkonferenz davon, darf also auf der Schule bleiben. Dies erfuhr der Tagesspiegel am Freitag aus dem Umfeld der Schule. Die Schulpsychologie und die Sozialarbeiter sind weiterhin mit dem Vorfall befasst. Dem Vernehmen nach lagen die Gründe für den Übergriff im persönlichen Bereich und sind angeblich noch nicht ausgeräumt. Wie berichtet, ist noch nicht klar, warum sich die Schüler überhaupt um 9.15 Uhr außerhalb der Schule aufgehalten haben, wo es dann zu der gefährlichen Körperverletzung kam.

Nach Informationen des Tagesspiegels hat der ältere der 16-Jährige der beiden Jungen seit längerem häufiger mit der Polizei zu tun. Die Rede ist von Sachbeschädigung, Bedrohung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Sommer 2013 soll der 16-Jährige sogar einen Jugendarrest wegen Körperverletzung abgebüßt haben. Bei den Opfern handelt es sich um ein Brüderpaar, das nicht die Schule besucht. Während einer der beiden in den Rücken gestochen wurde, erhielt der andere Faustschläge ins Gesicht. Von welcher Schule das Brüderpaar stammt, war nicht zu erfahren.

Ebenfalls seine Schule verlassen musste der 15-jährige Schüler eines Grunewalder Gymnasiums, der im Oktober einem Mitschüler auf dem Pausenhof in den Bauch gestochen haben soll. In diesem Fall mussten beide Kontrahenten die Schule verlassen, weil beide "sowohl Täter als auch Opfer" seien, wie es in der Schule hieß.

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