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Berlin: JUGENDGEWALT UND WAFFENGESETZ

MESSER BEI JUGENDLICHENVor allem bei Jugendlichen sitzen Messer „sehr locker“ – dies stellen Polizisten und Innenexperten schon seit langem fest. Die Zahl der Waffen insgesamt, die Jugendliche 2006 bei Kontrollen dabei hatten oder bei Straftaten einsetzten, ist um 31 Prozent auf rund 1300 Fälle gestiegen.

MESSER BEI JUGENDLICHEN

Vor allem bei Jugendlichen sitzen Messer „sehr locker“ – dies stellen Polizisten und Innenexperten schon seit langem fest. Die Zahl der Waffen insgesamt, die Jugendliche 2006 bei Kontrollen dabei hatten oder bei Straftaten einsetzten, ist um 31 Prozent auf rund 1300 Fälle gestiegen. Bei jeder sechsten Jugendstraftat wurden also Waffen eingesetzt. In 766 Fällen besaßen die Jugendlichen Messer – ein Anstieg um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Werden sie erwischt, rechtfertigen sie den Besitz von Messern meist mit dem Argument der Selbstverteidigung.

VERBOTE UND AUSNAHMEN

Im April 2003 wurde das Waffengesetz verschärft: Für das Führen von Gas- und Schreckschusspistolen ist seitdem ein „kleiner Waffenschein“ Pflicht. Bestimmte Messer wurden generell verboten: Hierzu zählen Spring-, Falt- und Fallmesser sowie Faust- und Butterflymesser. Der Besitz dieser Waffen ist strafbar. Ausnahmen gelten für Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff springt, höchstens 8,5 Zentimeter lang und einseitig geschliffen ist. Zudem muss die gegenüberliegende Seite der Schneide durchgehend sein – Sägezacken sind verboten.tabu

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