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Im Spiegel Neuköllns. Kirsten Heisigs Buch „Das Ende der Geduld“ lag über mehrere Wochen in den Auslagen des Kaufhauses Karstadt am Hermannplatz.

© Doris Spiekermann-Klaas

Jugendkriminalität: Früher warnen, schneller eingreifen

Richterin Kirsten Heisig hat in ihrem Buch viele Vorschläge gemacht, wie Jugendkriminalität bekämpft werden kann – einige werden schon verwirklicht.

Von Sandra Dassler

„Gewalt begünstigende Lebensumstände zeigen sich häufig bereits in der Kindheit“, stellte die verstorbene Richterin Kirsten Heisig am Ende ihres Buches fest: „Deshalb muss der Staat zu diesem Zeitpunkt ein Frühwarnsystem entwickeln.“ Dazu schlug sie vor, „einen Punktekatalog“ aufzustellen, in dem die Lebensumstände der Kinder erfasst und wie bei einer Ampel je nach Gefährdung mit Grün, Gelb oder Rot bewertet werden.

Etwas Ähnliches gibt es mit dem Kinderschutzbogen schon bei den Jugendämtern. Heisig ging es in ihrem Buch („Das Ende der Geduld“) aber darum, dass beim Zusammentragen der Daten alle zuständigen Behörden beteiligt sind, was nach Ansicht vieler aber eine Lockerung des Datenschutzes voraussetzen würde. „Wenn beispielsweise eine Schule bei uns anruft, weil ein Neunjähriger oft fehlt, dürfen wir nur mitteilen, dass wir mit der Familie im Kontakt stehen“, sagt Neuköllns Jugendstadträtin Gabriele Vonnekold ( Grüne): „Wir dürfen aber nicht sagen, dass der Junge eine alkoholkranke Mutter hat, die er liebt und um die er sich kümmert. Dann würde der Lehrer den Jungen vielleicht nicht tadeln, wenn er mal wieder gefehlt hat, sondern versuchen, ihm zu helfen.“

In so einem Fall gehe der Kinderschutz klar vor, sagt Staatssekretär Thomas Härtel von der Senatsverwaltung für Inneres: „Natürlich kann der Mitarbeiter des Jugendamtes den Lehrer im vertraulichen Gespräch informieren“, sagt er: „Der Lehrer unterliegt der Schweigepflicht und die Information wird nicht in die Öffentlichkeit getragen.“ Härtel ist Vorsitzender der Landeskommission gegen Gewalt und für ihn ist klar: „Kindeswohl geht vor Datenschutz.“ Der Sozialdatenschutz gelte nicht in jedem Fall, sagt auch Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky: „Wenn sich Erwachsene totsaufen, ist das ein unschöner Vorgang, aber ihr eigenes Leben. Wenn Eltern trinken und deshalb ihre Kinder hungern und verdrecken lassen, müssen wir eingreifen. Da geht unser Wächteramt vor.“

Foto: ddp

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Für Buschkowsky ist das von Heisig vorgeschlagene Ampelsystem nur ein „Synonym für die dringend notwendige engere Vernetzung der öffentlichen Dienste“. Ihm geht es wie der Jugendrichterin darum, rechtzeitig – also „viel, viel früher als heute“ – intervenieren zu können. ,Warum sollten Verkehrsbetriebe nicht mitteilen, wenn ein Kind zum vierten Mal beim Schwarzfahren erwischt wird?‘, fragt er sich. Und warum sollten Energieversorger nicht ein Signal geben, wenn eine Familie mit kleinen Kindern seit einem halben Jahr keinen Strom mehr bezahlt hat?

Anderswo in Europa funktioniert so etwas bereits. Buschkowsky hat es sich in Rotterdam angeschaut, gemeinsam mit Kirsten Heisig, die eindringlich für kleinere Einheiten nach dem Vorbild der Rotterdamer Stadtteilbüros plädiert. Dort arbeiten Vertreter von Polizei und von Schul-, Jugend- und Gesundheitsamt Schreibtisch an Schreibtisch. Informationen über auffälliges Verhalten von Kindern werden direkt ausgetauscht und in Tätigkeitsaufträge für die Beteiligten umgesetzt. Für die 300 000 Einwohner Neuköllns würde man 15 solcher Punkte benötigen, hat Buschkowsky ausgerechnet.

Eine winzige Light-Version davon ist die sogenannte Task Force Okerstraße. Sie vernetzt im schwierigen Schiller-Kiez alle Behörden und Einrichtungen, die mit Menschen zu tun haben – unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Hier müsse man einen langen Atem haben, sagt Buschkowsky. Und nicht gleich aufgeben, wenn der Datenschutzbeauftragte Bedenken äußere, sondern ihn in konstruktive Lösungen einbeziehen.

Heisig sprach sich für konsequentere Sanktionen des Staates aus. „Wenn eine Familie das Bußgeld wegen Schulschwänzens ihres Kindes angeblich nicht zahlen konnte, hat sie Ratenzahlung vereinbart – oder darauf hingewiesen, dass man eine Geldstrafe auch im Gefängnis absitzen könne“, erzählt Neuköllns Jugendstadträtin Gabriele Vonnekold.

Die Senatsbildungsverwaltung hat von einer Arbeitsgruppe untersuchen lassen, ob das konsequente Neuköllner Vorgehen gegen Schulschwänzer auch auf die anderen Bezirke angewendet werden kann. Immerhin erfasste die Statistik für dieses erste Halbjahr 19 749 sogenannte Schuldistanzierte: Kinder, die mehr als zehn Tage der Schule fernblieben. „Nur etwa ein Drittel davon war krank“, sagt ein Sprecher der Schulverwaltung: „Mehr als 12 000 Berliner sind also klassische Schulschwänzer.“

Die Arbeitsgruppe hat allen Bezirken empfohlen, den strengen Umgang der Neuköllner zu übernehmen. Geschehen ist das nur partiell. So gab es in Friedrichshain-Kreuzberg im letzten Schuljahr kein einziges Bußgeldverfahren. Dort setzt Schulstadträtin Monika Herrmann (Grüne) eher auf Gespräche mit den Eltern: „Wir hatten im vergangenen Schuljahr 119 Schulschwänzer, bis auf eine Handvoll konnten wir alle Fälle ohne Geldstrafen lösen“, sagt sie.

Diese Forderung Heisigs wird wohl am schnellsten umgesetzt: Der Senat plant ein geschlossenes Heim mit fünf Plätzen für kriminelle Jugendliche in Berlin.„Bisher fehlte dafür das Geld“, sagt Staatssekretär Thomas Härtel. Die Erfahrungen der letzten Wochen, als 13-Jährige, die zum Dealen animiert wurden, immer wieder aus den Heimen geflohen waren, hatten viele Kritiker offenbar umgestimmt.

Die inzwischen berlinweite Anwendung der beschleunigten Verfahren nach dem „Neuköllner Modell“ bleibt Heisigs großes Verdienst. Die Weiterführung müssen andere übernehmen. Ihr Vorschlag, dass Jugendrichter häufiger von §71 des Jugendgerichtsgesetzes Gebrauch machen und jungen Straftätern bereits vor der Hauptverhandlung Weisungen zur Lebensführung erteilen sollten, stößt auf Zustimmung und Bedenken. Der Sprecher der Justizverwaltung, Bernhard Schodrowski, sagt: „Es stimmt, dass §71 in Berlin nicht oft angewendet wird. Wir prüfen gerade, inwieweit wir das ändern sollten.“ Jugendrichter Stephan Kuperion meint, es müsse bis zum Urteil trotz allem die Unschuldsvermutung gelten, auch Oberstaatsanwalt Rudolf Hausmann weist darauf hin, dass es für ein solches Eingreifen eine richterliche Entscheidung und einen „gravierenden Verdachtsgrad“ geben müsse.

Staatssekretär Thomas Härtel teilt diese Bedenken nur bedingt: Man werde einen Verdächtigen nur dann aus einer Familie nehmen – das vor allem bedeuteten „Weisungen zur Lebensführung“ – wenn diese einen negativen Einfluss auf ihn ausübte. Selbst wenn sich die strafrechtliche Unschuld herausstellen sollte, ändere das ja nichts an dieser Situation. „Lieber eine Erziehungsmaßnahme zu viel, als eine zu wenig“, sagt Thomas Härtel.

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