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Jugendstrafrecht: Abschieben ist kaum möglich

Bisher können sie erst abgeschoben werden, wenn sie zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt wurden. Die CDU will die zwingende Abschiebung bereits bei einem Jahr ohne Bewährung. Seit 2003 wurden elf Serientäter ausgewiesen.

In Berlin gibt es derzeit 501 registrierte Intensivtäter, fast 80 Prozent davon sind Nicht-Deutsche. Der CDU-Bundesvorstand fordert eine schnellere Abschiebung dieser Straftäter. Bisher können sie erst abgeschoben werden, wenn sie zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt wurden. Die CDU will die zwingende Abschiebung bereits bei einem Jahr ohne Bewährung. Dies wird in Berlin aber sehr schwer umzusetzen sein. Obwohl auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) Abschiebungen für Straftäter nicht generell ablehnt, stößt das in der Praxis auf Schwierigkeiten. Seit 2003 wurden in Berlin deshalb nur elf Intensivtäter abgeschoben. Rund die Hälfte dieser Kriminellen mit mehr als 10 Straftaten besitzen einen deutschen Pass, viele andere genießen als Flüchtlinge einen Abschiebeschutz. Darüber hinaus ist die Herkunft bei vielen dieser Straftäter nur sehr schwer nachweisbar. Außerdem dürfen Jugendliche nur mit den Eltern abgeschoben werden. Zudem ist die Abschiebung in EU-Länder schwierig. Der umstrittene Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch, der nicht in der Talkshow „Hart aber fair“ auftretenen darf (der Tagesspiegel berichtete), analysierte, dass 72 Prozent aller nicht eingebürgerten Berliner Intensivtäter nicht abgeschoben werden können. Auch Reusch fordert die zwingende Abschiebung schon bei einer einjährigen Haftstrafe.

Ein Sprecher der Innenverwaltung konnte gestern nicht sagen, wie sich die Zahl der Abschiebungen bei einer Gesetzesänderung entwickeln würde. (das)

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