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Jugendstrafvollzug: Schutz vor Übergriffen geplant

Jugendliche Häftlinge sollen zur Verminderung von Gewalt in neun Bundesländern künftig nachts allein untergebracht werden.

Berlin - Dies sieht ein am Freitag in Berlin vorgestellter Entwurf für das Jugendstrafvollzugsgesetz vor, den eine länderübergreifende Arbeitsgruppe vorbereitet hat. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte, Resozialisierung könne nur gelingen, wenn Häftlinge vor Übergriffen von Mitgefangenen geschützt seien. Diese passierten erfahrungsgemäß meist nachts. Tagsüber sollen jugendliche Strafgefangene künftig in Wohngruppen zusammenleben. Darüber hinaus sieht der Entwurf die erstmalige Einrichtung von sozialtherapeutischen Abteilungen in Jugendgefängnissen sowie die Ausweitung der Besuchszeiten vor.

Thüringens Justizminister Harald Schliemann (CDU) räumte ein, dass die Umsetzung der Vorhaben "viel Geld kosten" werde. Die Finanzen würden für Personal und bauliche Maßnahmen benötigt. Es sei aber gut angelegtes Geld, wenn die Rückfallquote dadurch verringert werden könne.

Der Arbeitsgruppe "Jugendstrafvollzugsgesetz" gehörten Vertreter aus den neun Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen an. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung vom 31. Mai 2006 den Ländern aufgegeben, den Jugendstrafvollzug bis zum 31. Dezember 2007 auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Entwurf wurde unter Federführung von Berlin und Thüringen erarbeitet. (tso/ddp)

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