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Berlin: Junger Schläger wütet im Gericht Dreieinhalb Jahre Haft für 16-jährigen Vater,

der ungeborenes Kind seiner Freundin töten wollte

Der 16-Jährige war geständig, doch von Reue kann am Ende wohl keine Rede sein. Hussein (Name von der Redaktion geändert), der seine schwangere Freundin brutal misshandelt hatte, reagierte gestern mit einem Wutausbruch auf das Urteil und löste Alarm im Landgericht aus. Der aus dem Libanon stammende Schüler schlug und trat um sich, schrie seinen Zorn auf Arabisch in den Saal. Dort hatten ihn die Richter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sein ein Jahr jüngerer Freund muss für drei Jahre ins Gefängnis.

Die beiden Schüler wollten das ungeborene Kind töten. Deshalb lockten sie Jessica (Name geändert) vor vier Monaten zu einem Treffen auf den Schulhof der Hedwig-Dohm-Oberschule in Moabit. Dort hatte die 15-Jährige ihren Ex-Freund Hussein kennen gelernt. Sie hoffte auf eine Aussprache, doch es kam anders. „Beide Angeklagte schlugen und traten auf das Opfer ein, insbesondere auf Bauch und Rücken“, hieß es im Urteil. Dabei brüllten sie: „Ist das Kind tot? Ist das Kind tot?“ Dann zwangen sie das im siebten Monat schwangere Mädchen, von einer drei Meter hohen Skulptur zu springen. Jessica verletzte sich an Kinn und Lippe.

Erst als sie das Baby für tot hielten, ließen sie von Jessica ab. Sie nahmen der Verletzten das Handy weg, damit sie keine Hilfe herbeirufen konnte. Jessica aber schaffte es, sich bis zu einer nahe gelegenen Turnhalle zu schleppen, wo ein Fußballverein Weihnachten feierte. Die Sportler alarmierten die Feuerwehr. Das Kind, ein Mädchen, wurde per Notoperation auf die Welt gebracht und kam zunächst in einen Brutkasten. Beiden geht es nach Justizangaben inzwischen gut.

Der zur Tatzeit 15-jährige Hussein wurde in derselben Nacht festgenommen und sitzt seitdem in Haft. Im Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit lief, hatten er und sein Komplize den Übergriff gestanden. Die Schüler wurden des versuchten Schwangerschaftsabbruchs und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder versuchten Mordes kam nicht in Betracht, da sich der Angriff gegen ungeborenes Leben richtete. Strafverschärfend hat das Gericht die „heimtückische und besonders brutale Vorgehensweise“ gewertet. Besonders verwerflich sei die wiederholte Frage nach dem Tod des Ungeborenen gewesen. Milderung aber kam Hussein zugute, weil die Richter von verminderter Schuldfähigkeit ausgingen. Er habe sich in einer „Ausnahmesituation“ befunden, weil die Familie die Vaterschaft missbilligte, hieß es. Das Gericht war ein halbes Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Im Gericht tobte nicht nur Hussein, auch seine im Prozess anwesende Mutter schrie. Die alarmierten Wachtmeister hatten die Situation bald unter Kontrolle und brachten die Frau zur Beruhigung auf die Krankenstation.

Kerstin Gehrke

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