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Berlin: Juristische Verwicklungen - Gnadengesuch für Schabowski

Der ehemalige DDR-Staatschef Egon Krenz dürfte mindestens bis Mitte oder sogar Ende Januar in Freiheit bleiben. Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar erhebliche Probleme in seiner anstehenden Entscheidung.

Der ehemalige DDR-Staatschef Egon Krenz dürfte mindestens bis Mitte oder sogar Ende Januar in Freiheit bleiben. Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar erhebliche Probleme in seiner anstehenden Entscheidung. Krenz hat, wie berichtet, den Antrag gestellt, seine Strafvollstreckung auszusetzen, bis der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg über seine Klage entschieden hat. Dabei taucht, wie das Bundesverfassungsgericht dem Krenz-Verteidiger Robert Unger inzwischen mitgeteilt hat, die grundlegende und bisher nicht entschiedene Frage auf, wie das Gericht sich in einer solchen Konstellation verhalten soll: Die Klage in Straßburg war bereits anhängig, bevor der deutsche Rechtsweg in Karlsruhe überhaupt ausgeschöpft ist. Das Gericht hat dazu Stellungnahmen des Bundesinnenministeriums und der Berliner Justizverwaltung angefordert und alle seine Entscheidungen deshalb ins neue Jahr verschoben. Die Frist läuft zunächst bis zum 10. Januar. Unger rechnet deshalb mit einer Entscheidung nicht viel vor Ende Januar.

Inzwischen hat ein "ganz normaler Bürger", der nicht aus Berlin stammt, einen Gnadenantrag für den bereits einsitzenden Günter Schabowski gestellt. Schabowski selbst hatte das nicht getan. Juristen rechnen zu diesem frühen Zeitpunkt auch nicht mit einer positiven Entscheidung.

pen

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