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Berlin: Justiz fragt nicht mehr nach Homosexualität

Schwule und Lesben, die mit dem Gesetz in Konflikt gerieten, sind jahrelang mit ihrer sexuellen Orientierung registriert worden. Das wurde erst jetzt durch eine kleine Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus bekannt.

Schwule und Lesben, die mit dem Gesetz in Konflikt gerieten, sind jahrelang mit ihrer sexuellen Orientierung registriert worden. Das wurde erst jetzt durch eine kleine Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus bekannt. Die Formulare, die Richter für die Anordnung von Untersuchungshaft oder Freiheitsstrafen ausfüllen müssen, enthielten bislang unter dem Punkt „Besondere Bemerkungen“ die drei Kriterien: „a) Seelische oder geistige Besonderheiten“, „b) Gleichgeschlechtliche Neigungen“ und „c) Krankheiten (insbesondere ansteckende)“. Das teilte Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Thomas Birk mit. Schubert kündigte an, dass die Landesregierung die Formulare „unverzüglich“ überarbeiten lasse. Die sexuelle Orientierung von Verurteilten soll künftig nicht mehr erfasst werden.

Vermutungen der Grünen, dass Gefangene durch die sexuelle Klassifizierung diskriminiert würden, weist Schubert zurück. „Strafgefangene werden ebenso wenig wie Untersuchungsgefangene hinsichtlich ihrer geschlechtlichen Orientierung unterschiedlich behandelt.“ Auch würde die sexuelle Orientierung „in den Unterlagen der Justizvollzugsanstalten nicht dokumentiert“.

Die Grünen bezweifeln, dass die Registrierung ohne Folgen blieb: „Wenn das so ist, fragt man sich nur, warum kein Richter vorher auf die Idee gekommen ist, diese Fragen zu beanstanden“, sagt Thomas Birk. Er sieht in der Klausel ein Beispiel für eine anhaltende strukturelle Diskriminierung von Homosexuellen durch die Verwaltung. Die Grünen fordern den Senat auf, alle Formulare und Tätigkeiten der Behörden auf weitere Diskriminierungen zu überprüfen. lvt

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