zum Hauptinhalt
Haft nach der Haft. In Berlin stehen rund 20 Sicherungsverwahrte vor ihrer Freilassung.

© dpa

Justiz in Zugzwang: Von der Aue: Reform der Sicherungsverwahrung wird teuer

Nach dem Urteil zur Sicherungsverwahrung rechnet Justizsenatorin von der Aue mit einem erheblichem Kostenanstieg. Das Geld wird für Baumaßnahmen und die intensive Betreuung der Täter benötigt.

Bei fünf Berliner Schwerkriminellen ist die Entlassung schon entschieden, Dutzende weitere werden in den kommenden Jahren folgen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch erhöht den Druck auf die Berliner Justizverwaltung, die Freilassung der Sicherungsverwahrten zu beschleunigen. Die Richter hatten die Gesetze zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und eine Reform bis 2013 gefordert.

„Die Haftbedingungen müssen sich jetzt grundlegend ändern“, sagte Rechtsanwalt Steffen Tzschoppe, der mehrere Sicherungsverwahrte vertritt. Es müsse schnellstmöglich mehr Therapieangebote und die Durchsetzung der vorgeschriebenen Trennung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten geben. Tzschoppe geht davon aus, dass die übrigen 18 „Altfälle“, bei denen die Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert wurde, bis Ende des Jahres überprüft und entlassen werden müssen.

Senatorin Gisela von der Aue (SPD) kündigte an, bei der Justizministerkonferenz in zwei Wochen mit ihren Amtskollegen ein Konzept für die Umsetzung des Urteils besprechen zu wollen. „Ich rechne damit, dass erhebliche Kosten auf die Länder zukommen. Es sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich“, sagte von der Aue. Die intensive Therapie und Betreuung erfordere zudem wesentlich mehr Personal als bisher. Genaue Zahlen wolle sie in Kürze vorlegen.

„Es gibt viele Hausaufgaben für die Rechtspolitik und die Justizverwaltung“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Berliner Grünenfraktion, Dirk Behrendt, am Donnerstag. „Das Urteil lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.“ Vor allem die Therapie während der Haft müsse weiter ausgebaut werden. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Rissmann, sagte, Berlin stehe „vor der größten justizpolitischen Herausforderung seit der Wiedervereinigung“. Er forderte Justizsenatorin von der Aue auf, bei der bundespolitischen Debatte „ihr Mitspracherecht zu nutzen und sich für das Bedürfnis der Berliner nach größtmöglichem Schutz einzusetzen“.

Die Gewerkschaft Verdi kritisierte am Donnerstag, dass die Finanzverwaltung 31 neue Stellen, darunter mehrere für die Betreuung von Sicherungsverwahrten, nicht besetzen wolle. „Die Sparmaßnahmen sind riskant, weil absehbar ist, dass das Personal fehlt, um die Bevölkerung vor den Tätern ausreichend zu schützen“, sagte Gewerkschaftssekretärin Katja Boll. Die Finanzverwaltung wies den Vorwurf zurück. Über die Besetzung der Stellen sei noch nicht endgültig entschieden, hieß es.

Derzeit sind 39 Sicherungsverwahrte in der JVA Tegel untergebracht. Hinzu kommen zwei Männer, die sich in der geschlossenen Psychiatrie befinden. In Brandenburg gibt es derzeit nur acht Sicherungsverwahrte. Tatsächlich in Freiheit sind in Berlin bisher nur Wolfgang R. und Rainer P. Für die übrigen drei Männer sind noch keine Unterbringungsplätze gefunden worden. Für eine Wohnung müssen die Entlassenen selbst aufkommen, das Land zahlt nur den Bewährungshelfer und Therapeuten.

Wolfgang R. wurde wegen Kindesmissbrauch im Jahr 1991 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Rainer P. wurde unter sogenannte „Führungsaufsicht“ gestellt. Er hatte bei einem Trinkgelage 1994 einen Bekannten erstochen. Seit dem 14. Lebensjahr ist er alkoholabhängig. Für entlassene Sicherungsverwahrte gilt eine ganze Liste von Weisungen der Justiz. Sie dürfen das Land nicht ohne Vorankündigung verlassen, müssen sich zwei Mal im Monat bei der Führungsaufsicht und ein Mal beim Landeskriminalamt (LKA) melden. Drogen und Alkohol sind verboten. Bei Sexualstraftätern sind zusätzlich ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen sie mit Kindern in Kontakt kommen könnten, untersagt. Kindergärten, Schulen, Jugendwohnheimen sowie Sport- und Spielplätzen dürfen sie sich nur auf 50 Meter nähern. Auch eine sozial- und psychotherapeutische Behandlung ist vorgeschrieben. Ein Verstoß gegen die Weisungen kann mit Aufhebung der Bewährung, Haft bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Eine spezielle Dienststelle beim LKA ist für die Überwachung der entlassenen Männer zuständig. Es gibt laut Polizei für jeden „individuell angepasste Maßnahmen“, die aus taktischen Gründen nicht veröffentlicht werden. Eine 24-Stunden-Überwachung, wie bei Fällen in anderen Bundesländern, gibt es für die beiden Berliner nach Tagesspiegel-Informationen nicht. Sie werden aber regelmäßig von Beamten besucht oder observiert.

In Zukunft sollen entlassene Schwerkriminelle in der Hauptstadt auch per Fußfessel überwacht werden können. Gelder dafür wurden schon vom Land bereitgestellt. Doch Experten bezweifeln, dass die Umsetzung zeitnah gelingt. Zu viele technische Schwierigkeiten sind vorher zu bewältigen. Beispielsweise müssten aufwendige elektronische Karten erstellt werden, in die alle Schulen, Kitas und Spielplätze Berlins eingezeichnet sind. Bis die Fesseln einsatzbereit sind, kann es noch Jahre dauern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false