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Berlin: Justiz schiebt jungen Serientäter ab

Der 21-Jährige Albaner war der Polizei wegen vieler Delikte bekannt. Das Gericht sagt: Nur seine Ausweisung verhindert Straftaten

Das Verwaltungsgericht hat jetzt die Ausweisung eines Serientäters bestätigt. Die Berliner Justiz hatte gegen den jungen Albaner aus dem Kosovo genau 63 Mal ermittelt; mehrfach hatte der 21-Jährige im Gefängnis gesessen.

Shaban S. war im Januar 1994 mit seinen Eltern als Bürgerkriegsflüchtling nach Deutschland eingereist. Ihm wurden nach Angaben des Verwaltungsgerichts zunächst Duldungen und im März 2002 eine Aufenthaltsbefugnis aus „humanitären Gründen“ erteilt. Parallel dazu begann seine kriminelle Karriere in Berlin. Er fiel der Justiz unter anderem wegen Raubes, schwerer Körperverletzung, Diebstahl, Hehlerei, Beleidigung, Sachbeschädigung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Einbruch auf. „Einmal quer durch das Strafgesetzbuch“, sagte ein Ermittler. Seit Dezember 2004 steht er in der Intensivtäterliste der Staatsanwaltschaft. Zuletzt stand Shaban S. im Januar vor Gericht, weil er im Gefängnis Plötzensee einen Häftling zusammengeschlagen haben soll.

Am 5. Dezember vergangenen Jahres hatte die Innenverwaltung seine Ausreise verfügt, dagegen klagte er. Begründung: Er habe viele Kontakte und Bindungen in Deutschland, diese seien durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Damit hatte er keinen Erfolg. „Die zahlreichen strafrechtlichen Verfehlungen lassen eine Ausweisung des Klägers ohne weiteres zu“, teilte gestern das Gericht mit. Und weiter: „Angesichts der steigenden Zahl von Intensivtätern würden aufenthaltsbeendende Maßnahmen die einzig wirksame Maßnahme zu Verhinderung weiterer Straftaten darstellen.“

Für Innensenator Körting ist diese Entscheidung ein Erfolg. Im Sommer 2006 hatte er angekündigt, Serientäter verstärkt abzuschieben. „Das fürchten viele mehr als Gefängnis“, hatte Körting gesagt. 2006 war ein Dutzend junger Serientäter abgeschoben worden, ein weiteres Dutzend hatte dagegen geklagt. Zum Teil erfolgreich: So hatte das Gericht die Ausweisung von zwei 19 und 14 Jahre alten bosnischen Brüdern gestoppt – weil sie Roma seien und deshalb Schutz genössen.

Tatsächlich kann die Mehrheit der Intensivtäter nicht abgeschoben werden. Von den derzeit 473 Kriminellen haben zwar knapp 80 Prozent einen „Migrationshintergrund“, aber nur 233 einen Pass eines anderen Staates. Die anderen sind eingebürgert. Von den 233 Ausländern könnten nur 30 Prozent abgeschoben werden, hieß es. Die anderen genießen nach unterschiedlichen Regelungen Abschiebeschutz. Außerdem kehren Ausgewiesene oft schnell zurück – so wie der im Juli 2006 nach Serbien ausgeflogene Osman A. Der war eine Woche später wieder in Berlin – und hat seitdem erneut diverse Straftaten verübt.

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