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Berlin: JVA Tegel: CONTRA von Helmut Caspar

Zum Thema Ted: Soll der Denkmalschutz für die JVA Tegel aufgehoben werden? Die Justizvollzugsanstalt Tegel wird vom Denkmalschutz als Beispiel für die Gefängnisarchitektur der Kaiserzeit gelobt.

Zum Thema Ted: Soll der Denkmalschutz für die JVA Tegel aufgehoben werden? Die Justizvollzugsanstalt Tegel wird vom Denkmalschutz als Beispiel für die Gefängnisarchitektur der Kaiserzeit gelobt. Eine vor hundert Jahren errichtete Anlage, die streng nach außen abgeschirmt ist und sich gut kontrollieren lässt. Dergleichen findet sich in Berlin nicht noch einmal. Torhaus, Kirche, Gefangenentrakt sowie ehemalige Beamtenhäuser, die der Umfassungsmauer vorgelagert sind, bilden ein geschichtlich wichtiges Ensemble, das unbedingt erhalten werden muss. Auch wenn das aus rotem Backstein gefügte Gefängnis düster und abweisend auf uns wirkt, wir sollten nicht leichtfertig mit ihm umgehen. Ob man einzelne Verbesserungen vornimmt, etwa den Ersatz der undurchsichtigen Glasbausteine durch Fensterglas, sollte Gegenstand von Verhandlungen sein. Die Berliner Denkmalpfleger wären die letzten, die sich notwendigen Modernisierungen verschließen würden. Ihre Aufgabe ist es aber, das Ensemble als solches zu bewahren. Täte sie es nicht, würde das einen Dammbruch bei anderen Bauten bedeuten. Eines darf nicht geschehen - Abriss von Bauten aus der Kaiserzeit, Verzicht auf ein Stück Geschichte. Wir haben schon zu viele Bauwerke aus der Zeit um 1900 durch Krieg und Abrisswahn verloren. Denken wir an Schulen und Markthallen, an deren Stelle seelenlose, langweilige und übrigens nicht sehr pflegeleichte Betonblocks getreten sind. Auch ein altes Gefängnis darf Bestandsschutz beanspruchen. Niemand hat einen Freibrief, mit ihm unsensibel umzugehen.

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