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Berlin: Kampfhunde: Familie will Kampfhund im Garten nicht dulden - Klage beim Amtsgericht

Mit einem Kampfhund der chinesischen Rasse "Shar-pei" wird sich am kommenden Dienstag das Amtsgericht Hohenschönhausen auseinandersetzen müssen. Das Tier hat zwar noch niemanden gebissen, doch die Nachbarsfamilie in der Stadtvilla will es mit ihrem vier Monate alten Säugling gar nicht darauf ankommen lassen.

Mit einem Kampfhund der chinesischen Rasse "Shar-pei" wird sich am kommenden Dienstag das Amtsgericht Hohenschönhausen auseinandersetzen müssen. Das Tier hat zwar noch niemanden gebissen, doch die Nachbarsfamilie in der Stadtvilla will es mit ihrem vier Monate alten Säugling gar nicht darauf ankommen lassen. Deshalb hat sie bislang den Garten des Hauses gemieden, in dem das Tier der Nachbarn täglich unbeaufsichtigt vergnügsame Stunden verbringen soll. Weil sich der Vermieter der Villa weigerte, seine erteilte Erlaubnis zur Hundehaltung zu widerrufen, zieht die Familie nun vors Gericht.

Die Chancen der Kläger stehen nicht schlecht. Denn nach den Worten von Hartmann Vetter, Vorsitzender des Mietervereins, hat jeder Mieter Anspruch auf gefahrloses Wohnen, weswegen der Vermieter verpflichtet sei, nach Beschwerden gegen das Halten von Kampfhunden einzuschreiten. Die Gefährlichkeit des jeweiligen Tieres sei dabei unerheblich, denn die Rechtsprechung gehe bei Kampfhunden überwiegend von konkreter Gefahr aus.

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