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Berlin: Kampfhunde: Herrchen muss zeigen, dass der Hund pariert - Gutachter überprüfen die Sachkenntnis

Auf die Sachverständigen, die die Eignung der Kampfhundehalter und das Verhalten der Tiere begutachten sollen, kommt eine große Verantwortung zu. Eine Prüfung sollten die Halter allerdings schon hinter sich haben, wenn sie zu den Gutachtern kommen: Das Veterinäramt lässt sich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und überzeugt sich davon, dass der Halter weder alkoholkrank noch rauschmittelsüchtig ist.

Auf die Sachverständigen, die die Eignung der Kampfhundehalter und das Verhalten der Tiere begutachten sollen, kommt eine große Verantwortung zu. Eine Prüfung sollten die Halter allerdings schon hinter sich haben, wenn sie zu den Gutachtern kommen: Das Veterinäramt lässt sich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und überzeugt sich davon, dass der Halter weder alkoholkrank noch rauschmittelsüchtig ist. Bei der "Sachkundeprüfung" durch die Sachverständigen wird dann geprüft, "ob eine Person über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund jederzeit so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr ausgeht". Auch die Hunde sollen von den Sachverständigen begutachtet werden. Wenn der Halter sich als nicht geeignet erweist, kommt der Hund ins Tierheim. Geht von dem Kampfhund eine öffentliche Gefahr aus, kann die Tötung angeordnet werden. Vermittelt werden die Sachverständigen vom Verband des Deutschen Hundewesens. Eine Liste stellt die Gesundheitsverwaltung zusammen und leitet sie an die Veterinärämter weiter.

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