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Berlin: Kampfhundeverordnung: Senat reagiert gelassen auf das Urteil

Die Berliner Gesundheitsverwaltung rechnet nicht mit einer juristischen Aufweichung der Kampfhundeverordnung in der Stadt. Die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Montag, mit welcher die dortige Hundeverordnung teilweise ausgesetzt wurde, werde auf Berlin voraussichtlich keine Auswirkungen haben, sagte gestern der Sprecher der Sozialverwaltung, Klaus-Peter Florian.

Die Berliner Gesundheitsverwaltung rechnet nicht mit einer juristischen Aufweichung der Kampfhundeverordnung in der Stadt. Die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Montag, mit welcher die dortige Hundeverordnung teilweise ausgesetzt wurde, werde auf Berlin voraussichtlich keine Auswirkungen haben, sagte gestern der Sprecher der Sozialverwaltung, Klaus-Peter Florian. In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren in Kassel hatten die Richter Anstoß an den rechtlichen Unterschieden bei gefährlichen Hunden in Hessen genommen: Dort gelten Pitbull, American Stafford und Staffordshire Bullterrier "unwiderleglich" als Kampfhunde, während bei 13 weiteren Rassen die Gefährlichkeit mit einer Wesensprüfung gestestet werden kann. Dann entfällt der Maulkorbzwang. Dies billigten die Richter jetzt zunächst - bis zu einer endgültigen Entscheidung - auch den ersten drei Rassen zu. Außerdem hoben sie vorerst den Zwang zur Kastration auf.

In Berlin gilt der Maulkorb- und Leinenzwang dagegen bedingungslos für sämtliche der hier definierten zwölf Kampfhunderassen. Unterschiede werden im wesentlichen nur bei den Anforderungen an die Halter der fünf gefährlichsten dieser Rassen gemacht. Sie brauchen ein Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis und ein Zeugnis für den Hund.

pen

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