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Berlin: „Kein ausreichender Tatverdacht“

Bundesgerichtshof: Überwachung angeblicher Linksextremer war rechtswidrig

Die jahrelange Überwachung von drei angeblichen Aktivisten der als linksextrem eingestuften „Militanten Gruppe“ war rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom März. Danach waren die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachungen und Observationen durch den Verfassungsschutz rechtswidrig, weil „zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht bestand“. Das Ermittlungsverfahren gegen die drei Männer wegen des Verdachts, die „Militante Gruppe“ gegründet zu haben, wurde bereits 2008 eingestellt. Nun stellte der BGH fest, dass unter anderem ein entlastendes Gutachten, wonach es für die Urheberschaft von Selbstbezichtigungsschreiben keinen sicheren Nachweis gab, in einer Antragsschrift des Generalbundesanwalts „keine Erwähnung“ gefunden habe. Zudem zeigten Auswertungsberichte des Bundeskriminalamtes (BKA) zu den Überwachungsmaßnahmen, „dass wesentliche Erkenntnisse zu begangenen Straftaten nicht gewonnen werden konnten“, heißt es weiter. Die Ermittlungen hätten sogar – selbst nach Auffassung des BKA und des Generalbundesanwalts – für die früheren Beschuldigten „entlastende Umstände“ erbracht. In Einzelfällen belegten die Ergebnisse der verdeckten Maßnahmen, dass die Männer „an Aktionen der ,Militanten Gruppe‘ nicht beteiligt gewesen sein können“. Als Beispiele dafür wurden unter anderem Brandanschläge auf das Finanzamt Neukölln vom Januar 2003 oder auf das Berliner Polizeipräsidium vom April 2006 genannt. Die Richter resümierten: „Tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass einer der früheren Beschuldigten eine „Straftat von erheblicher Bedeutung begangen hatte, lagen nicht vor.“ ddp

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