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Die Teilnehmer einer Kundgebung der rechtsextremen NPD.

© dpa

Kein Mandat für verbotene Parteien: Berlin bereitet sich auf NPD-Verfahren vor

In der Berliner Koalition gibt es Überlegungen, das Wahlgesetz zu ändern: Sollte die NPD verboten werden, sollen die NPD-Bezirksverordneten ihre Sitze verlieren.

Von Frank Jansen

Der NPD droht ein Verbot, doch SPD und CDU sind sich über die Folgen für Berlin nicht im Klaren. Befürchtet wird, dass die rechtsextremen Bezirksverordneten ihre Mandate als Parteilose behalten könnten, sollte das Bundesverfassungsgericht gegen die NPD entscheiden. „Höchst vorsorglich“ solle nun das Landeswahlgesetz geändert werden, sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Frank Zimmermann. „Wir wollen eine Lücke schließen.“

Mit „wir“ ist auch die Union gemeint. Innensenator Frank Henkel schickte bereits im Mai 2015 allen Fraktionsvorsitzenden einen Entwurf, in dem der Mandatsverlust nach einem Parteiverbot gesetzlich geregelt ist. Demnach würden Bezirksverordnete ihr Mandat verlieren, sollten sie der Partei in der Zeit zwischen Verbotsantrag und Verbotsentscheidung angehört haben. Mit einer Ausnahme: Wäre ein Verbotsverfahren bereits im Gange, sollte die Gesetzesverschärfung erst nach dem Ende der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht greifen. Im Fall NPD beginnt die Verhandlung bekanntlich am 1. März.

Gesetz soll nachgebessert werden

Seit der Wahl 2011 sitzen je zwei NPD-Leute in den Bezirksverordnetenversammlungen von Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick. Den Einzug ins Abgeordnetenhaus verfehlten die Rechtsextremisten. Paradoxerweise würde das Berliner Wahlgesetz derzeit im Falle eines Verbots den Abgang der Bezirksverordneten blockieren. In Paragraf sechs ist nur vom Verbot eines Vereins die Rede – die NPD ist aber eine Partei. Ein möglicher Grund: Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1987. Die Alliierten hatten Aktivitäten der NPD in West-Berlin verboten. Obwohl mit der Wiedervereinigung alliiertes Recht entfiel, wurde das Gesetz in puncto Parteiverbot nicht nachgebessert.

Das soll nun nachgeholt werden. Die Opposition im Abgeordnetenhaus zeigte sich aber skeptisch. Auf Bitte von Grünen, Linken und Piraten erstellte der Wissenschaftliche Parlamentsdienst ein Gutachten. Darin wird Henkels Gesetzesvorschlag zum Mandatsverlust nach einem Parteiverbot allerdings als verfassungskonform bezeichnet. Eine Zustimmung der Grünen zu Henkels Entwurf scheint damit also möglich. Es sei sinnvoll, den Mandatsverlust zu regeln, „gerade auf kommunaler Ebene“, sagt Dirk Behrendt, der rechtspolitische Sprecher der Fraktion.

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