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Berlin: Kinderehe: 18-jährige Ehefrauen üblich

Didem T. möchte, aber darf nicht heiraten in Deutschland, denn sie ist erst 14 Jahre alt.

Didem T. möchte, aber darf nicht heiraten in Deutschland, denn sie ist erst 14 Jahre alt. Ihr Freund ist 33 Jahre alt. Der Streit trägt sich gerade in Koblenz zu. Berlins Ausländerbeauftragte Barbara John hat auf Kinderehen oder erzwungene Ehen keine Hinweise. Andere Organisationen meinen, dass es sie auch in Berlin gibt.

In Berlin leben rund 130 000 melderechtlich als türkische Staatsbürger registrierte und Zehntausende eingebürgerte Türken. Sie seien aufgeklärt und großstädtisch, wahrscheinlich gäbe es deshalb hier weder Kinderehen noch erzwungene Hochzeiten, meint Berlins Ausländerbeauftrage Barbara John. Zwar bänden sich viele türkische Mädchen früher als deutsche, etwa mit 18 oder 19 Jahren. Aber das freiwillig, "die sind genauso emanzipiert wie deutsche Mädchen." Besorgnis erregend sei eher die Tatsache, dass sich - trotz abnehmendem Trend - immer noch 40 bis 50 Prozent der türkischen Berliner ihre Ehepartnerinnen aus der Türkei holten. Zwar seien auch die nur in seltenen Fällen minderjährig. "Schließlich wollen die Männer eine Familie gründen und nicht ein Kind zu Haus haben, das mit dem eigenen Baby nicht fertig wird." Aber die Frauen hätten es mit Sprache und Kultur erst einmal schwer im fremden Land.

Auch Sabri Arak, Vorsitzender der Berliner türkischen Gemeinde gibt sich sorglos in Sachen Kinderehe: Manche, die sich in der Türkei ihre Braut suchten, würden in seltenen Fällen einmal 16- oder 17-jährige Mädchen heiraten, "aber von jüngeren Bräuten habe ich nicht gehört". Dass es Kinderehen gebe, möchte Arak dennoch nicht ausschließen.

Corinna T., langjährige Mitarbeiterin in der anonym arbeitenden Berliner Kriseneinrichtung für türkische Mädchen "Papatya" hingegen weiß ganz genau, dass es Zwangsheiraten und auch Kinderehen in Berlin gibt. "Rund 30 Prozent der Mädchen, die im Jahr zu uns kommen - also etwa 15 bis 20 - klagen darüber, dass man sie gegen ihren Willen verheiraten will." Manchmal seien diese Mädchen auch erst 15 Jahre alt. "Aus Sicht der Eltern ist das keine Barbarei." Denn meist schauten sie sich den jungen Mann ja genau an. "Romantik zählt in diesem Kulturkreis kaum." Vor allem ökonomische Gesichtspunkte spielen nach Ansicht von Corinna T. eine Rolle, wenn Eltern ihrer Tochter einen Ehemann aussuchen. Zum Beispiel den Cousin aus der Türkei, der mit seiner Frau nun in Deutschland leben und arbeiten darf.

In Ziffern ist also nicht festzustellen, wieviele Didems es in Berlin gibt. Die rechtliche Situation ist dafür umso genauer definiert: Ist einer der Heiratswilligen Deutscher, greift das deutsche "Eherecht", das in Paragraph 1303 des Bürgerlichen Rechts festgelegt ist. Das besagt: Unter 16 Jahre geht gar nichts. Einer der Partner muß mindestens 16 Jahre alt sein und der Partner volljährig, dann darf geheiratet werden. Vorausgesetzt das Vormundschaftsgericht stimmt zu. In der Türkei dürfen Männer nicht vor Vollendung des 17. Lebenjahres, Frauen nicht vor Vollendung des 15. Lebensjahres heiraten. Mit Zustimmung des Familiengerichts und der Eltern allerding schon früher: nämlich mit 15 (der Junge) und 14 Jahren (das Mädchen). Diese Ehe und deren Vollzug ist dann auch in Deutschland rechtsgültig.

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