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Berlin: Kindertagesstätten: Streit zwischen Berlin und Brandenburg

Die Kindertagesstätten in Berlin nehmen ab sofort keine Kinder mehr auf, die in Brandenburg wohnen. Und alle neuen Betreuungsverträge müssen mit dem Passus versehen werden: "Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, einen Monat nach Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes oder der Eltern in Berlin.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Kindertagesstätten in Berlin nehmen ab sofort keine Kinder mehr auf, die in Brandenburg wohnen. Und alle neuen Betreuungsverträge müssen mit dem Passus versehen werden: "Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, einen Monat nach Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes oder der Eltern in Berlin." Bestehende Betreuungsverträge werden allerdings nicht gekündigt, sondern laufen aus, wenn das Kind dem Kita-Alter entwächst. Die Jugendverwaltung des Senats schwor jetzt die Bezirksämter und freien Träger auf die neue, harte Linie des Landes Berlin ein.

Dahinter stehen Streitigkeiten zwischen Berlin und Brandenburg über die Finanzierung von Betreuungsplätzen für Kinder aus dem jeweiligen Nachbarland. Während in Brandenburg etwa 200 Kinder aus Berlin betreut werden, sind immerhin 1100 Kinder aus Brandenburg in Berliner Kitas "zu Gast". Der Senat fordert seit langem eine Ausgleichszahlung von zehn Millionen Mark jährlich, aber die Landesregierung in Potsdam ließ sich darauf nicht ein. Nur ein erhöhter Finanzausgleich für die 5600 Schüler aus Brandenburg, die in Berlin zur Schule gehen, wurde akzeptiert.

Die Verhandlungen zwischen beiden Ländern sind zwar nicht offiziell gescheitert, aber Schulsenator Klaus Böger geht davon aus, dass eine Kitabetreuung von "Gastkindern" in Zukunft lediglich in Ausnahmefällen möglich sein wird. Das Land Brandenburg garantiert seinen Kommunen schon seit 1. Juli nur noch "übergangsweise" Zuschüsse für Berliner Kita- und Krippenkinder. Das Kitagesetz wurde entsprechend geändert, einigen Berliner Eltern bereits die Kündigung des Kitaplatzes zugeschickt. Nun kontert der Senat. Weil Brandenburg beabsichtige, die Ländervereinbarung "über die gegenseitige Nutzung von Einrichtungen der Kinderbetreuung" zum 24. Februar 2001 zu kündigen und die Landesbezuschussung völlig umstellt habe, sollten die Jugendämter in Berlin ab sofort keine Bedarfsbescheide mehr für Kinder erteilen, die in Brandenburg wohnen. Außerdem dürfen angehende Schulkinder, die noch einen Kitaplatz haben, nicht in Horteinrichtungen übernommen werden. Ausgeschlossen wird auch die Betreuung von Kindern, "für die ein Förderbedarf über das Ende der vierten Klasse hinaus geltend gemacht wird."

In der - nunmehr hinfälligen - Vereinbarung von 1992 hatten sich Berlin und Brandenburg verpflichtet, "bei freien Kapazitäten" gegenseitig Plätze zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs sollte geprüft werden, aber die Prüfung führte zu keiner Einigung. Deshalb empfiehlt der Senat nicht nur den städtischen, sondern auch den freien Kita-Trägern in Berlin, keine Betreuungsverträge mehr mit Brandenburger Eltern abzuschließen. Die staatliche Finanzierung solcher Plätze sei nicht mehr gewährleistet. "Wir bedauern die Notwendigkeit, derartige Regelungen treffen zu müssen, sehen aber keine andere Möglichkeit", teilte Jugend-Staatssekretär Frank Ebel mit. Eine Arbeitsgruppe der beiden Landesregierungen verhandelt offenbar nur noch über die Ausfinanzierung der 200 bestehenden Verträge.

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