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Berlin: Kirchen lehnen Beschluss zum Kopftuch ab Kritik: Gesetz gefährdet

die Religionsfreiheit

Die beiden großen Kirchen wollen, dass Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auch künftig religiöse Symbole tragen dürfen. Deshalb lehnen sie den Entwurf des Senats für ein Neutralitätsgesetz ab. Dieser muss erst noch das Abgeordnetenhaus passieren. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte am Dienstag einen Senatsbeschluss vorgestellt, nach dem Mitarbeitern in Schulen (mit Ausnahme von Berufsschulen), bei Polizei und Justiz künftig untersagt werden soll, mit Kopftüchern oder anderen religiös bedeutsamen Kleidungsstücken die Zugehörigkeit zu einer Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft zu demonstrieren. „Reine Schmuckstücke“ sind ausgenommen, da sie laut Körting lediglich eine Religionszugehörigkeit „dokumentieren“, aber nicht „demonstrieren“.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg hat „erhebliche Zweifel“, dass das beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Es sei zu einseitig und beschädige den Grundsatz der positiven Religionsfreiheit. Dazu gehöre, den eigenen Glauben öffentlich zu bekennen. Außerdem unterscheide das Gesetz nicht angemessen zwischen hergebrachten Symbolen (Anhänger oder Anstecknadel in Kreuzform) und auffälligen religiösen Symbolen (auffällige Kleidungsstücke), die, wie im Fall des Kopftuches, auch eine politische Bedeutung hätten und eine kulturelle Abgrenzung zum Ausdruck brächten.

Auch die Katholische Kirche bekräftigte ihre Ablehnung. Nicht nur muslimische Lehrer dürften künftig kein Kopftuch mehr tragen, sondern auch katholische Ordensleute nicht mehr in ihrer Tracht in öffentlichen Schulen unterrichten. Georg Kardinal Sterzinsky hatte bereits gesagt, er denke über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nach. clk

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