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Berlin: Kirchenstörer müssen ins Gefängnis

Landgericht Mainz bestätigt Urteil: Fünf Monate Haft für die beiden Berliner

Jetzt ist es so weit: Die Kirchenstörer Andreas Roy und Christian Arnold müssen für fünf Monate ins Gefängnis. Das hat gestern das Landgericht Mainz entschieden und damit das vom Amtsgericht verhängte Urteil bestätigt. Ihre Haft werden Roy (45) und Arnold (29) voraussichtlich in den nächsten Monaten in Mainz antreten müssen. In diesem Fall will Roy eine Verlegung in die Hauptstadt beantragen. „Wir sind ja alte Berliner“, sagt Roy.

Praktischer wäre es in jedem Fall, wenn die beiden Querulanten hier einsäßen, schließlich sind in Berlin noch diverse Verfahren offen. In einem noch abzuurteilenden Fall geht es um eine gestörte Bestattungsfeier in der Sankt-Laurentius-Gemeinde, in einem anderen um eine Aktion im Künstlerhaus Bethanien, wo Roy in einer umstrittenen Ausstellung Bilder von den Wänden gerissen hatte. Erst Mitte August schlug er erneut zu und kippte einen Eimer rote Farbe in den Brunnen am Lustgarten. Bislang waren Roy und Arnold in Berlin immer mit Bewährungsstrafen davongekommen.

Die Mainzer Richter zeigten mit den Krawalltouristen weniger Milde. Roy und Arnold hatten am 4. Juli den von Kardinal Karl Lehmann im Mainzer Dom gehaltenen Fernsehgottesdienst unterbrochen. Während Roy durch ein Megafon Parolen rief, riss Arnold die Altardecke samt Kelchen, Hostienschalen und Kerzen herunter. Mit ihrer Aktion hätten die Angeklagten den Gottesdienst „massiv gestört“ und die Fernsehzuschauer „in ihren religiösen Gefühlen verletzt“, befand das Gericht. „Es kann nur eine Freiheitsstrafe folgen.“ Roy hielt es im Mainzer Prozess genauso wie in Berlin: Erneut erschien er in seinem T-Shirt mit der Aufschrift „Tut Buße“, wieder las das arbeitslose Duo ausführlich aus der Bibel vor. Es gehe ihnen bei ihren Aktionen nicht um Pöbelei, sondern darum, die Menschen zur Umkehr, Buße und Versöhnung mit Gott aufzurufen. Auch die Aussicht auf Gefängnis vermochte die beiden Männer bislang nicht von ihrem Treiben abzuhalten. Roy: „Aber wir freuen uns jetzt nicht darüber.“

Roy muss sich mit seinem Komplizen nun auf folgendes Szenario einrichten: Ihr Gefängnisaufenthalt dürfte in schöner Regelmäßigkeit von immer neuen Prozessen unterbrochen werden, wo die Männer jedes Mal „einen Nachschlag“ von mehreren Wochen oder Monaten bekommen könnten. Ferner steht noch der Widerruf der letzten Berliner Bewährungsstrafe an. Eine Möglichkeit gibt es allerdings noch, das nahezu Unvermeidliche etwas hinauszuzögern: die Revision. „Das werden wir mit unserem Anwalt absprechen“, sagt Roy.

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