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Klage gegen BBI: Ministerium dementiert Erweiterungspläne

Gegen den Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg International ist beim Bundesverwaltungsgericht eine neue Klage eingereicht worden. Das Projekt würde in seiner Dimension verändert.

Gegen den Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) ist beim Bundesverwaltungsgericht eine neue Klage eingereicht worden. Befürchtet würden vor allem höhere Lärmbelästigungen für Anwohner im Norden des Flughafens durch eine geplante Kapazitätserweiterung, sagte Wolfgang Baumann von der Würzburger Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. Nach Darstellung des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung wird der BBI nicht vergrößert.

Die im Auftrag eines Mandanten eingereichte Klage richte sich gegen eine "Erweiterung des Flughafens", sagte Baumann. Seinen Angaben zufolge erließ das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung auf Antrag des Flughafens Berlin-Schönefeld (FBS) zwischenzeitlich acht Planänderungsbescheide. Das habe eine Akteneinsicht ergeben. Die Kanzlei vertritt derzeit laut Baumann noch rund 2000 Kläger, die den BBI verhindern wollen.

Acht bis zehn Millionen mehr Passagiere

Die Planänderung führe dazu, dass die gesamten bisherigen Betriebsflächen im Norden des Flughafens auch nach der Errichtung von BBI genutzt würden, erklärte Baumann. "Dies war bisher durch die Planung ausgeschlossen."

Durch die Anbindung des Nordbereichs, den vor allem Billig-Fluggesellschaften nutzen dürften, würden Kapazitätserweiterungen im Umfang von acht bis zehn Millionen Passagieren jährlich ermöglicht. Dadurch nehme die Lärmentwicklung und Schadstoffbelastung deutlich zu. Zur geplanten Inbetriebnahme des BBI im November 2011 können nach Angaben der Flughafen-Gesellschaft rund 22 Millionen Passagiere jährlich abgefertigt werden. Die Fluggastkapazitäten des BBI können bis auf jährlich 40 Millionen ausgeweitet werden.

Klage stützt sich auf Gutachten

Um seine Klage zu untermauern, gab Baumann ein Gutachten in Auftrag. In der Analyse heißt es nach Darstellung des Rechtsanwalts, gegenüber dem bisherigen Stand sei durch die Planänderungsbescheide eine "Konzeptänderung" für den BBI erfolgt. Es sei rechtlich nicht zulässig, dass für diese Änderungen kein Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei, argumentierte Baumann.

Nach Auffassung des brandenburgischen Infrastrukturministeriums ist mit den Planänderungen keine Erweiterung der Kapazität des BBI verbunden. "Planänderungen sind bei einem so großen Vorhaben normal", sagte Ministeriumssprecher Lothar Wiegand. So habe es für den Flughafen in München bisher 78 Planänderungen gegeben. Die insgesamt bisher acht Planänderungen für den Ausbau von Schönefeld veränderten das Projekt nicht in seiner Dimension, betonte Wiegand. Es drehe sich dabei beispielsweise um Detailänderungen bei der Entwässerung des Geländes, Änderungen am Terminalgebäude oder der Rollwege von Flugzeugen.

Michael Winckler[ddp]

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