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Berlin: Klage gegen Wahlzeitung der NPD

Heftige Kritik am Wahlkampf der Rechten

Potsdam/Berlin – Das Berliner Landgericht hat der NPD untersagt, in ihrer Wahlzeitung die Abbildung eines Mannes zu verwenden, der sich an einer Demonstration gegen Hartz IV beteiligt. Auf dem Foto ist ein Demonstrant zu sehen, der bei einem Protestmarsch in Berlin im November 2005 mit anderen Leuten hinter einem Transparent läuft. Der Demonstrant hatte sich vor Gericht dagegen gewehrt, in der Wahlzeitung der NPD aufzutauchen. Der Kläger sei „überzeugter Antifaschist und entschiedener Gegner der neofaschistischen NPD“, teilte sein Anwalt mit. Sollte sich die rechtsextreme Partei nicht an den Beschluss des Landgerichts halten, droht ihr ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Die NPD reagierte gelassen: Alle 500 000 Exemplare der Wahlzeitung seien bereits verteilt, sagte gestern Parteisprecher Klaus Beier.

Unterdessen beschwerten sich gestern mehrere Anwohner in Mariendorf bei der Polizei wegen einer Werbeaktion der NPD mit Lautsprecherwagen. „Die Musik war extrem laut, martialisch und erinnerte an die Nazizeit, die Sprüche ebenfalls“, sagte etwa ein Leser, der sich wie andere Anwohner bei der Polizei beschwerte. Diese schickte einen Funkwagen los – allerdings konnten die Rechten eine Sondergenehmigung des zuständigen bezirklichen Amtes vorweisen.

Der Vorfall mit der rechtsextremen DVU im Brandenburger Landtag vom Mittwoch beschäftigte gestern weiter die Fraktionen. Der DVU-Landeschef und parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Sigmar-Peter Schuldt hatte offen die Wehrmacht verherrlicht und damit den schwersten Eklat seit dem Einzug der Rechtsextremen in den Landtag 1999 verursacht. Offenbar habe die Partei im Schatten des aggressiven Wahlkampfes der NPD in Berlin ausprobiert, wie weit sie gehen kann – zu dieser Einschätzung kamen gestern Vertreter von SPD, CDU und Linkspartei. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sprach von „Sudelei“. fan/kög/tabu/thm

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