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Berlin: Klage von Lehrern abgewiesen

Freie Tage müssen in den Ferien genommen werden

Die Klagen von 21 Lehrern gegen die Senatsverwaltung für Bildung wegen der Zwangsverpflichtung zu zwei weiteren freien Tagen wurde vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Als Ausgleich für die seit 2003 geltende Erhöhung der Pflichtstunden wurden den Lehrern zwei zusätzliche freie Tage zugesagt. Im vergangenen Jahr konnten die Lehrer diese freien Tage selbst wählen, stattdessen gab es Vertretungsstunden. Dieses Jahr hat die Senatsverwaltung mit einer neuen Vorgabe für die Lehrer den Vertretungsunterricht verhindert.

Die freien Tage wurden dazu in die Pfingstferien auf den 19. und 20. Mai 2005 gelegt. Doch Ferien für Schüler heißt nicht Ferien für Lehrer: Sie sollen sich in der unterrichtsfreien Zeit auf den Lehrstoff vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Da sich das Recht auf die freien Tage aber ausdrücklich auf Tage mit Anwesenheitspflicht in der Schule bezieht, hat die Senatsverwaltung die Ferienordnung geändert: Den Lehrern wurde für die beiden freien Tage eine Anwesenheitspflicht auferlegt. Damit gewährte der Senat einerseits die zwei versprochenen freien Tage, andererseits verhinderte er einen entsprechenden Unterrichtsausfall.

Die Vorschrift sei nicht auslegefähig, sagte Richter Johann Weber gestern. Das Thema sei ein politisches und könne nicht auf der juristischen Bühne verhandelt werden. Ihre Konsequenzen könnten enttäuschte Betroffene bestenfalls bei der nächsten Wahl ziehen – mit dem Stimmzettel. Der Richter weiter: „Es ist Aufgabe der Politik, zu bestimmen, wie die Arbeitszeit der Lehrer eingesetzt wird.“

„Lehrer sind vor dem Gericht rechtlos“, empörte sich Ilse Schaad von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) nach dem Urteil. Die Argumentation des Gerichts hätte sich an manchen Stellen an der Grenze des Erträglichen bewegt. Deshalb werde man wahrscheinlich in der nächsten Instanz weiterklagen.

ffa

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