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Berlin: Klageflut: Kleine Kläger leiden unter Krankenhaus-Streit

Die Registratorin des Sozialgerichts Berlin zeigt auf einen Stapel roter Aktendeckel. "Heute hereingekommen, Auguste-Viktoria-Krankenhaus wegen 168 Patienten", sagt Renate Humboldt mit einem resignierten Unterton.

Die Registratorin des Sozialgerichts Berlin zeigt auf einen Stapel roter Aktendeckel. "Heute hereingekommen, Auguste-Viktoria-Krankenhaus wegen 168 Patienten", sagt Renate Humboldt mit einem resignierten Unterton. Die Klinik klagt gegen Krankenkassen, die in 168 Fällen die Kostenübernahme verweigert haben. Und das, versichert das Sozialgericht, sei nur eine kleine Welle der Klageflut, die es seit einem Jahr zu verkraften hat. Allein am 21. November verklagte das Krankenhaus Moabit die AOK in 1492 Fällen. Insgesamt laufen am Sozialgericht rund 5000 solcher Verfahren, knapp 4000 stammen aus diesem Jahr.

Jetzt ruft das Gericht in der Invalidenstraße (Tiergarten) um Hilfe: Sieben Sozialrichter werden zur sofortigen Anstellung gesucht. Wenn die Stellen nicht bald besetzt werden, sagt Gerichtspräsident Klaus-Peter Wagner, würde sich die Verfahrensdauer für andere Kläger erheblich verlängern. Einzelklagen von Bürgern gegen ihre Krankenkasse, die etwa eine alternative Heilbehandlung versagt, gegen Rentenversicherungen, die Ansprüche nicht anerkennen, oder gegen das Arbeitsamt, das Sperrzeiten verhängt - das seien die eigentlichen Aufgaben des Sozialgerichts. Bislang beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer in solchen Fällen ein Jahr. Nachdem jetzt zwei Richter aus diesen Kammern für die Krankenhaus-Verfahren abgezogen wurden, werde mit einer Verzögerung um zwei Monate gerechnet.

Allerdings rechnet die Berliner Krankenhaus-Gesellschaft im nächsten Jahr mit mehreren tausend weiteren Klagen um Kostenübernahmen für stationäre Behandlungen. Das könnte eine Verdoppelung der Verfahrenszahl und die endgültige Überforderung des Gerichts bedeuten, sagt Wagner. Das Sozialgericht wies gestern auch auf die hohen Verfahrenskosten hin: pro Fall 1600 Mark, hinzu kämen in vielen Fällen Kosten für Gutachten medizinischer Sachverständiger von 1500 Mark.

Die Flut von Klagen gegen die Krankenkassen kann das Gericht nicht stoppen. Es kann sie nicht einmal kanalisieren. Eine Grundsatzentscheidung könne es kaum geben, denn es geht in den Verfahren um individuelle Streitfälle: War nach einer Blinddarmoperation eine Liegezeit von fünf Tagen medizinisch notwendig oder nicht? Helfen könnte nur eine Einigung zwischen der Krankenhausgesellschaft und den Kassen über die Befristung von Behandlungen. Im Prinzip gibt es eine solche Einigung: Nach einem Vertrag zwischen Krankenhausgesellschaft und Kassen dürfen Liegezeiten nicht befristet werden. Aber einige Kassen haben den Vertrag gekündigt. Die Krankenhausanwälte stehen allerdings auf dem Standpunkt, dass die alte Vereinbarung so lange gilt, bis eine neue geschlossen ist.

Der Vorstandsvorsitzende der BKK Berlin, Jochem Schulz, hält die Klageflut unterdessen für künstlich erzeugt. Die Krankenhäuser wollten das Sozialgericht offenbar lahmlegen. Dem Ausgang von 1000 Verfahren gegen seine Kasse sieht Schulz zuversichtlich entgegen. Die Rechtslage sei eindeutig: Wenn die medizinische Notwendigkeit einer längeren Liegezeit nicht nachweisbar sei, müsse die Kasse nicht zahlen.

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