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KLAGE GEGEN NACHTFLUG: KLAGE GEGEN NACHTFLUG

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will die Klagen gegen die zugelassenen Nachtflüge auf dem neuen Flughafen in Schönefeld am 20. und 21.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will die Klagen gegen die zugelassenen Nachtflüge auf dem neuen Flughafen in Schönefeld am 20. und 21. September verhandeln. Die Entscheidung werde dann später verkündet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Sitzungen beginnen jeweils um 10 Uhr.

Die Zahl der Sitze ist für Zuschauer, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, begrenzt. Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen (Bundesverwaltungsgericht, Geschäftsstelle 4. Senat, Postfach 10 08 54, 04008 Leipzig). Sie sind auch per Fax (0341/2007-1000) sowie per Mail unter flughafen-berlin@bverwg.bund.de möglich. kt

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